Chullin — Blatt 84b
1Wer reich werden will, befasse sich mit der Kleinvieh[zucht]. R. Ḥisda sagte: Es heißt: das Wachstum deines Kleinviehs, das seinen Besitzer reich macht.
2Ferner sagte R. Joḥanan: Lieber ein Zauberbecher als einer mit lauem Wasser. Dies gilt jedoch nur von einem Metallgefäße, bei einem irdenen aber ist nichts dabei. Und auch von einem Metallgefäße gilt dies nur dann, wenn darin kein Gewürz hineingetan worden ist, ist aber darin Gewürz hineingetan worden, so ist nichts dabei. Und auch wenn darin kein Gewürz hineingetan worden ist, gilt dies nur dann, wenn [das Wasser] nicht gekocht hat, hat es aber gekocht, so ist nichts dabei.
3Ferner sagte R. Joḥanan: Wenn einem sein Vater Geld hinterlassen hat und er es durchbringen will, so trage er linnene Gewänder, benutze gläserne Gefäße, und miete Lohnarbeiter, ohne bei ihnen zu sein. Er trage linnene Gewänder, aus römischem Linnen. Er benutze gläserne Gefäße, aus weißem Glase. Er miete Lohnarbeiter, ohne bei ihnen zu sein, Ochsentreiber, die großen Schaden anrichten.
4R. A͑vira trug vor, manches mal im Namen R. Amis und manches mal im Namen R. Asis: Es heißt: Gut dem, der barmherzig ist und darleiht, der seine Angelegenheiten nach Recht besorgt. Stets esse und trinke man unter seinen Verhältnissen, kleide und hülle sich seinen Verhältnissen entsprechend, und ehre Frau und Kinder über seine Verhältnisse, denn sie sind auf ihn angewiesen und er ist auf den angewiesen, der gesprochen und die Welt geworden ist.
5R. E͑na trug an der Pforte des Exilarchen vor: Hat man für einen Kranken am Šabbath geschlachtet, so ist man zum Bedecken verpflichtet. Da sprach Rabba zu ihnen: Er spricht Auffallendes; man nehme ihm den Dolmetsch fort. Es wird nämlich gelehrt: R. Jose sagte: Den Koj darf man am Feste nicht schlachten; hat man ihn geschlachtet, so bedecke man das Blut nicht.
6Dies ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn die Beschneidung, die, wenn sie entschieden am Šabbath zu erfolgen hat, diesen verdrängt, in einem Zweifel das Fest nicht verdrängt, um wieviel weniger verdrängt das Bedecken, das, wenn es entschieden zu erfolgen hat, den Šabbath nicht verdrängt, in einem Zweifel das Fest.
7Man erwiderte ihm: Vom Posaunenblasen in der Provinz ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen: es verdrängt, wenn es entschieden zu erfolgen hat, den Šabbath nicht, das Fest aber auch in einem Zweifel,
8R. Elea͑zar ha-Qappar Berabbi richtete folgende Erwiderung: Wohl gilt dies von der Beschneidung, die in den Festnächten keine Geltung hat, während das Bedecken in den Festnächten Geltung hat.
9R. Abba sagte: Dies ist eines von den Dingen, von welchen R. Ḥija sagte, er habe dagegen keine Erwiderung, während R. Elea͑zar ha-Qappar Berabbi dagegen eine Erwiderung richtete.
10Hier lehrt er also, das Bedecken verdränge, wenn es entschieden zu erfolgen hat, den Šabbath nicht, und der Fall, daß das Bedecken entschieden zu erfolgen hat und den Šabbath nicht verdrängt, erfolgt wohl dann, wenn man am Šabbath für einen Kranken geschlachtet hat.
11Vielleicht in dem Falle, wenn man übertreten und [am Šabbath] geschlachtet hat!?
12Gleich der Beschneidung: wie die Beschneidung erlaubt ist, ebenso das Bedecken, wenn [das Schlachten] erlaubt ist.
13«Man erwiderte ihm: Vom Posaunenblasen in der Provinz ist [das Ententgegengesetzte] zu beweisen: es verdrängt, wenn es entschieden zu erfolgen hat, den Šabbath nicht, das Fest aber auch in einem Zweifel.» In welchem Zweifel:
14wollte man sagen, in einem Zweifel, ob es ein Festtag oder ein profaner Tag ist, so sollte es doch, wenn es das zweifellose Fest verdrängt, um so mehr das zweifelhafte verdrängen!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.