Chullin — Blatt 85b

1Nicht in jeder Hinsicht sagt R. Meír, daß das ungültige Schlachten als Schlachten gelte; R. Meír pflichtet bei, daß es [das Vieh] nicht zum Essen erlaubt mache. Und nicht in jeder Hinsicht sagt R. Šimo͑n, daß das ungültige Schlachten nicht als Schlachten gelte; R. Šimo͑n pflichtet bei, daß es es der Unreinheit des Aases enthebe.

2Der Meister sagte: Nicht in jeder Hinsicht sagt R. Meír, daß das ungültige Schlachten als Schlachten gelte; R. Meír pflichtet bei, daß es [das Vieh] nicht zum Essen erlaubt mache. Selbstverständlich, wird etwa das Totverletzte durch das Schlachten erlaubt!?

3In dem Falle, wenn man ein Totverletztes geschlachtet hat und darin eine lebende Neunmonatsgeburt findet; da nach R. Meír das ungültige Schlachten als Schlachten gilt, so könnte man glauben, das Schlachten der Mutter genüge und sie benötige nicht des Schlachtens, so lehrt er uns.

4Glaubst du, R. Meír sagt ja, die Schlitzgeburt benötige des Schlachtens!?

5Er lehrt uns damit, daß Rabbi einerseits der Ansicht R. Meírs und andererseits der Ansicht der Rabbanan sei. Er ist der Ansicht R. Meírs, welcher sagt, das ungültige Schlachten gelte als Schlachten, und er ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen, das Schlachten der Mutter mache sie rein.

6Da nach den Rabbanan das Schlachten der Mutter sie rein macht, so könnte man glauben, das Schlachten der Mutter genüge für sie und sie benötige nicht des Schlachtens, so lehrt er uns.

7«Und nicht in jeder Hinsicht sagt R. Šimo͑n, daß das ungültige Schlachten nicht als Schlachten gelte; R. Šimo͑n pflichtet bei, daß es es der Unreinheit des Aases enthebe.» Selbstverständlich, R. Jehuda sagte ja im Namen Rabhs, und manche sagen, dies sei eine Barajtha: Und wenn vom Vieh verendet, manches [verendete] Vieh ist verunreinigend und manches ist nicht verunreinigend, nämlich das totverletzt Geschlachtete!?

8Dies ist wegen des Falles nötig, wenn man Profanes totverletzt im Tempelhofe geschlachtet hat. Es wird nämlich gelehrt: Wenn man ein Totverletztes geschlachtet hat, oder wenn man [ein Vieh] geschlachtet hat und es totverletzt befunden wird, beides als Profanes im Tempelhofe, so ist es nach R. Šimo͑n zur Nutznießung erlaubt und nach den Weisen verboten.

9Da es nach R. Šimo͑n zur Nutznießung erlaubt ist, wonach dies gar kein Schlachten ist, so könnte man glauben, es enthebe es auch nicht von der Unreinheit des Aases, so lehrt er uns.

10R. Papa sprach zu Abajje: Ist denn R. Šimo͑n der Ansicht, das Profane im Tempelhofe sei nach der Tora [verboten]? Dieser erwiderte: Allerdings, es wird auch gelehrt: R. Šimo͑n sagt, Profanes, das im Tempelhofe geschlachtet worden ist, sei zu verbrennen, ebenso ein Wild, das im Tempelhofe geschlachtet worden ist. Einleuchtend ist dies, wenn du sagst, es sei aus der Tora, denn wegen des Viehs hat man es auch beim Wilde angeordnet;

11wenn du aber sagst, es sei rabbanitisch, so hat man es beim Vieh wohl deshalb angeordnet, weil man eranlaßt werden könnte, Heiliges außerhalb zu essen, wonach dies nur eine Maßregel wäre, und wir sollten eine Maßregel für eine Maßregel treffen!?

12R. Ḥija kamen Motten in den Flachs; da kam er zu Rabbi, und dieser sprach zu ihm: Nimm einen Vogel und schlachte ihn über dem Wasserkübel, denn wenn [die Motte] Blut riecht, verläßt sie ihn.

13Wieso tat er dies, es wird ja gelehrt, daß man, wenn man schlachtet, weil man des Blutes benötigt, es bedecken müsse, und man daher [das Tier] entweder metzle oder ihm [die Gurgel] ausreiße!?

14Als R. Dimi kam, erklärte er, er sagte ihm auch, daß er es [vorher] totverletzt mache. Als Rabin kam, erklärte er, er sagte ihm auch, daß er es metzle.

15Weshalb sagte er nach demjenigen, welcher erklärt, er sagte ihm auch, daß er es totverletzt mache, nicht, daß er es metzle?

16Wolltest du erwidern, er sei der Ansicht, nach der Tora benötige das Geflügel nicht des Schlachtens und das Metzeln sei sein Schlachten, so wird ja gelehrt: Rabbi sagte: Wie ich dir befohlen habe, dies lehrt, daß Moše bezüglich der Speiseröhre und der Luftröhre befohlen worden ist, [das Durchschneiden] des größeren Teiles des einen beim Geflügel und des größeren Teiles beider beim Vieh.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.