Chullin — Blatt 86a
1Dies ist selbstverständlich; selbstverständlich durfte er es metzeln, denn dies ist überhaupt kein Schlachten, von der Totverletzung aber könnte man glauben, das ungültige Schlachten gelte als Schlachten und benötige des Bedeckens, so lehrt er uns, nach R. Ḥija b. Abba.
2Weshalb sagte er nach demjenigen, welcher erklärt, er sagte ihm auch, daß er es metzle, nicht, daß er es totverletzt mache? Wolltest du erwidern, er sei der Ansicht, das ungültige Schlachten gelte als Schlachten, so sagte ja R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans, Rabbi gefiel die Ansicht R. Šimo͑ns beim [Gesetze vom] Bedecken des Blutes, und er lehrte sie deshalb im Namen der Weisen.
3Dies ist selbstverständlich; selbstverständlich durfte er es totverletzt machen, denn das ungültige Schlachten gilt nicht als Schlachten, hinsichtlich des Metzelns aber könnte man glauben, das Geflügel benötige nach der Tora nicht des Schlachtens, vielmehr gelte bei ihm das Metzeln als Schlachten und benötige des Bedeckens, so lehrt er uns, nach [der Lehre:] wie ich dir befohlen habe.
4Wieso kamen Motten in seinen Flachs, Rabin b. Abba, manche sagen, R. Abin b. Šaba, sagte ja, daß, seitdem die Männer aus dem Exil [nach Palästina] gekommen sind, da Blitzschläge, Erdbeben, Orkane und Donner aufgehört haben, der Wein nicht sauer und der Flachs nicht geschlagen wurde, und die Weisen ihre Augen auf R. Ḥija und seine Söhne richteten!?
5Ihre Verdienste nützten der ganzen Welt, nicht aber ihnen selbst. Dies nach R. Jehuda im Namen Rabhs, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: An jedem Tage geht eine Hallstimme aus und ruft: Die ganze Welt wird durch das Verdienst meines Sohnes Ḥanina gespeist, mein Sohn Ḥanina aber begnügt sich mit einem Kab Johannisbrot von einem Vorabende des Šabbaths bis zum anderen.
6WENN EIN TAUBER, EIN BLÖDER UND EIN MINDERJÄHRIGER GESCHLACHTET UND ANDERE SIE BEOBACHTET HABEN, SO MUSS MAN [DAS BLUT] BEDECKEN; WENN ABER UNTER SICH, SO BRAUCHT MAN ES NICHT ZU BEDECKEN.
7DIES GILT AUCH BEIM [GESETZE VOM] VIEH UND SEINEM JUNGEN: WENN SIE [DAS EINE] GESCHLACHTET UND ANDERE SIE BEOBACHTET HABEN, SO DARF MAN HINTERHER [DAS ANDERE] NICHT SCHLACHTEN, WENN ABER UNTER SICH, SO IST DAS SCHLACHTEN HINTERHER NACH R. MEÍR ERLAUBT UND NACH DEN WEISEN VERBOTEN. SIE PFLICHTEN JEDOCH BEI, DASS MAN, WENN MAN GESCHLACHTET HAT, DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] NICHT ERHALTE.
8GEMARA. Weshalb streiten die Rabbanan nicht über den ersten Fall und über den anderen wohl?
9Wenn man sagen würde, man sei zu bedecken verpflichtet, so könnte man glauben, ihr Schlachten sei gültig, und dazu kommen, von ihrer Schlachtung zu essen.
10Dies sollte ja auch vom anderen Falle gelten: da die Rabbanan sagen, man dürfe hinterher [das andere] nicht schlachten, so kann man glauben, ihr Schlachten sei gültig, und dazu kommen, von ihrer Schlachtung zu essen!?
11Beim anderen Falle kann man annehmen, er brauche kein Fleisch. – Auch beim ersten Falle kann man ja annehmen, er wolle seinen Hof reinigen!?
12Was könnte man in dem Falle annehmen, wenn sie auf einen Misthaufen geschlachtethaben, oder in dem Falle, wenn einer fragen kommt!?
13Dies sollte ja, nach deiner Erklärung, auch vom anderen Fall gelten: was könnte man in dem Falle annehmen, wenn einer fragen kommt!?
14Vielmehr, die Rabbanan streiten gegen die ganze Lehre, nur warteten sie, bis R. Meír seine Lehre beendet hatte, und erst nachher streiten sie gegen ihn.
15Allerdings sind die Rabbanan der Ansicht, es sei erschwerend zu entscheiden, was aber ist der Grund R. Meírs?
16R. Ja͑qob erwiderte im Namen R. Joḥanans: Nach R. Meír ist man wegen ihres Schlachtens wegen Aases schuldig. – Aus welchem Grunde? R. Ami erwiderte: Weil die Mehrheit ihrer Handlungen verpfuscht ist.
17R. Papa sprach zu R. Hona, dem Sohne R. Jehošua͑š, manche sagen, R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, zu R. Papa: Wozu die Mehrheit, dies gilt ja auch von der Minderheit, denn R. Meír berücksichtigt die Minderheit, und wenn man die Minderheit mit dem bisherigen Zustande verbindet, ist die Mehrheit suspekt.
18Wir haben nämlich gelernt: Wenn ein Kind mit Teig in der Hand neben dem Teige angetroffen wird, so ist er nach R. Meír rein und nach den Weisen unrein, weil es die Art eines Kindes ist, herumzuwühlen. Und auf die Frage, was der Grund R. Meírs sei, erklärten wir, er sei zwar der Ansicht, die Mehrheit der Kinder pflege herumzuwühlen und nur die Minderheit pflege nicht herumzuwühlen, da aber der Teig bisher sich im Zustande der Reinheit befunden hatte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.