Chullin — Blatt 8a
1R. Zera sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand ein Messer angebrannt und damit geschlachtet hat, so ist die Schlachtung gültig, denn die Schneide [wirkt] früher als die Glut. – Es sind ja noch die Seitenflächen vorhanden!? – Die Schlachtstelle weitet sich.
2Sie fragten: Wie ist es, wenn man einen Spieß anbrennt und jemandem einen Schlag versetzt: gilt dies als Entzündung oder als Brandgeschwür? –
3In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der folgenden Lehre: Die Unreinheit der Entzündung und des Brandgeschwürs entscheidet sich in einer Woche durch die zwei Merkmale: weißes Haar und Ausdehnung. Weshalb hat die Schrift sie geteilt? – Um dir zu sagen, daß sie miteinander nicht vereinigt werden.
4Ferner haben wir gelernt: Was ist eine Entzündung und was ist ein Brandgeschwür? Rührt es von einem Schlage mit einem Holze oder einem Steine her, von [heißem] Trester, heißem Wasser der Tiberiasquellen oder sonst etwas, das nicht vom Feuer kommt, dies schließt Blei aus der Mine ein, so ist dies eine Entzündung, und wenn von einer [heißen] Kohle, Glutasche, heißem Kalk, heißem Gips oder sonst etwas, das vom Feuer kommt, dies schließt am Feuer gekochtes Wasser ein, so ist dies ein Brandgeschwür.
5Ferner wird gelehrt: Entzündung und Brandgeschwür; war die Entzündung früher da als das Brandgeschwür, so hebt das Brandgeschwür die Entzündung auf, und war das Brandgeschwür früher da als die Entzündung so hebt die Entzündung das Brandgeschwür auf.
6Hierbei handelt es sich um den Fall, wenn jemand eine Entzündung in der Größe einer halben Graupe schon hatte, und man einen Spieß angebrannt und ihm damit einen Schlag versetzt hat, wodurch [eine Wunde] von einer halben Graupe entstanden ist.
7Wie ist es nun: wirkt der Schlag zuerst, somit sind hier, da der Brand den Schlag aufhebt, eine Entzündung und eine Brandwunde vorhanden, und sie werden nicht vereinigt, oder wirkt der Brand zuerst, somit sind hier, da der Schlag den Brand aufhebt, zwei Entzündungen vorhanden, und sie werden vereinigt? –
8Komm und höre: R. Zera sagte im Namen Šemuéls, wenn man ein Messer angebrannt und damit geschlachtet hat, sei die Schlachtung gültig, weil die Schneide früher [wirkt] als die Glut; demnach wirkt der Schlag zuerst. – Anders verhält es sich bei einer Schneide. –
9Komm und höre: Wenn man einen Spieß anbrennt und damit einen Schlag versetzt, so ist [die Wunde] als Feuer-Brandwunde anzusehen; demnach wirkt der Schlag zuerst. – Da in dem Falle, wenn man damit sticht, was der Schneide gleicht.
10R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Mit einem Messer vom Götzendienste darf man schlachten, jedoch kein Fleisch schneiden. Man darf damit schlachten, weil dies eine Schädigung ist, und man darf damit kein Fleisch schneiden, weil dies eine Verbesserung ist.
11Raba sagte: Zuweilen ist das Schlachten verboten, wenn nämlich das [Vieh] in Gefahr schwebt, und das Schneiden erlaubt, bei schönen Stücken, die als Geschenke geeignet sind. –
12Dies sollte doch schon wegen des verbotenen Fettes verboten sein!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.