Chullin — Blatt 8b

1Bei einem neuen. –

2Ein neues ist ja sowohl nach R. Jišma͑él als auch nach R. A͑qiba nur ein Dienstgerät des Götzen, und Dienstgeräte des Götzen sind ja erst dann verboten, wenn sie benutzt worden sind!? – Wenn du willst, sage ich: wenn man damit Holz für den Götzendienst gespalten hat, und wenn du willst, sage ich: dies gilt von einem gebrauchten, das man im Feuer ausgebrannt hat.

3Es wurde gelehrt: Hat man mit einem Messer von Nichtjuden geschlachtet, so muß man, wie Rabh sagt, abschaben, und wie Rabba b. Bar-Ḥana sagt, abspülen. Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit im folgenden bestehe: einer ist der Ansicht, die Schlachtstelle gelte als Kaltes, und der andere ist der Ansicht, die Schlachtstelle gelte als Heißes. –

4Nein, alle sind der Ansicht, die Schlachtstelle gelte als Heißes; einer sagt, abschaben, füglich, und einer sagt, abspülen, weil die Halsgefäße, die das Blut ausstoßen, nichts einsaugen.

5Manche lesen: Alle sind der Ansicht, die Schlachtstelle gelte als Kaltes; einer sagt, abspülen, füglich, und einer sagt, abschaben, weil es durch den Druck des Messers einsaugt.

6Über ein Messer von Totverletztem streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, mit Warmem, und einer sagt, mit Kaltem. Die Halakha ist: mit Kaltem. Ist aber ein Lappen von einem Vorhänge zum Abwischen vorhanden, so ist dies nicht nötig.

7Nach demjenigen, der mit Warmem sagt, wohl aus dem Grunde, weil es vom Verbotenen einsaugt, somit sollte dies auch von Erlaubtem gelten, da es Teile von einem lebenden Vieh einsaugt!? – Es saugt ein, erst wenn es warm ist, und warm ist es erst nach Beendigung des Schlachtens, zu einer Zeit, wo es erlaubt ist.

8R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ein Schlächter muß drei Messer haben: eines zum Schlachten, eines zum Schneiden des Fleisches und eines zum Schneiden des Talges. –

9Er kann ja eines besorgen und damit zuerst das Fleisch und nachher den Talg schneiden!? – Es ist zu berücksichtigen, er könnte zuerst den Talg und nachher das Fleisch schneiden. – Er kann sie ja auch dann verwechseln!? – Da zwei nötig sind, so hat er ein Kennzeichen.

10Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Ein Schlächter muß zwei Gefäße mit Wasser haben: eines zum Abspülen des Fleisches und eines zum Abspülen des Talges. – Er kann ja eines besorgen und darin zuerst das Fleisch und nachher den Talg abspülen!? – Es ist zu berücksichtigen, er könnte zuerst den Talg und nachher das Fleisch abspülen. – Er kann sie ja auch dann verwechseln!? – Da zwei nötig sind, so hat er ein Kennzeichen.

11Amemar sagte im Namen R. Papas: Man lege nicht die Lenden auf das Fleisch, weil der Talg abfließt und vom Fleische aufgesogen wird. –

12Demnach fließt ja der Talg ab, auch wenn sie wie gewöhnlich liegen, und wird vom Fleische aufgesogen!? – Unten ist es durch eine Haut getrennt. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.