Chullin — Blatt 9a
1Auch oben ist ja eine Haut vorhanden!? – Diese wird beschädigt, weil die Hand des Schlächters sie betastet.
2Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Ein Gelehrter muß drei Dinge lernen: das Schreiben, das Schlachten und die Beschneidung. R. Ḥananja b. Šelemja sagte im Namen Rabhs: Auch den Knoten der Tephillin, den Hochzeitssegen und die Çiçith [einknüpfen]. – Und jener!? – Diese kommen häufig vor.
3Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Wenn ein Schlächter die Vorschriften über das Schlachten nicht kennt, so darf man von seiner Schlachtung nicht essen. Folgende sind es: die Unterbrechung, das Aufdrücken, das Durchbohren, die Verschiebung und das Ausreißen. –
4Was lehrt er uns damit, dies alles haben wir ja bereits gelernt!? – In dem Falle, wenn er vor uns zwei- oder dreimal richtig geschlachtet hat; man könnte glauben, da er sonst richtig geschlachtet hat, sei es auch diesmal richtig erfolgt, so lehrt er uns. daß, wenn er sie nicht gelernt hat, es vorkommen kann, daß er unterbricht oder aufdrückt, ohne es zu wissen.
5Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Der Schlächter muß nach dem Schlachten die Halsorgane untersuchen. R. Joseph sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: R. Šimo͑n sagt, wenn er solange unterbrochen hat, wie die Untersuchung dauert. Doch wohl die Untersuchung der Halsorgane.
6Abajje sprach zu ihm: Nein, folgendes sagte R. Joḥanan: die Untersuchung des Gelehrten. – Demnach hast du ja dafür verschiedene Zeitbestimmungen!? – Vielmehr die Untersuchung eines gelehrten Schlächters. –
7Wie ist es, wenn er nicht untersucht hat? – R. Elea͑zar b. Antigonos sagte im Namen des R. Elea͑zar b. R. Jannaj, es gelte als Totverletztes und ist zum Essen verboten; in einer Barajtha wird gelehrt, es gelte als Aas und ist durch das Tragen verunreinigend. –
8Worin besteht ihr Streit? – [In einer Lehre] R. Honas, welcher sagte: Ein Vieh befindet sich lebend im Zustande des Verbotenen, bis dir bekannt wird, wie es geschlachtet worden ist; ist es geschlachtet worden, so befindet es sich im Zustande des Erlaubten, bis dir bekannt wird, wieso es verboten worden ist.
9Einer ist der Ansicht, es befinde sich im Zustande des Verbotenen, und jetzt ist es tot, und einer ist der Ansicht, wir sagen wohl, es befinde sich im Zustande des Verbotenen, nicht aber, es befinde sich im Zustande des Unreinen.
10Der Text. R. Hona sagte: Ein Vieh befindet sich lebend im Zustande des Verbotenen, bis dir bekannt wird, wie es geschlachtet worden ist; ist es geschlachtet worden, so befindet es sich im Zustande des Erlaubten, bis dir bekannt wird, wieso es verboten worden ist. Sollte er doch sagen: ist es geschlachtet worden, so wird es erlaubt!?– Folgendes lehrt er uns: auch wenn eine Verdächtigkeit entstanden ist.
11So fragte R. Abba den R. Hona: Wie ist es, wenn ein Wolf gekommen ist und das Eingeweide fortgeschleppt hat? –
12Wenn fortgeschleppt, so ist es ja nicht vorhanden!? – Vielmehr wie ist es, wenn er das Eingeweide verletzt hat!? – Wenn er es verletzt hat, sehen wir ja, daß e r dies getan hat!? –Vielmehr: wie ist es, wenn er es fortgeschleppt und verletzt zurückgebracht hat: berücksichtigen wir, er hat es vielleicht an einer verletzten Stelle verletzt, oder nicht?
13Dieser erwiderte: Man berücksichtige nicht, er habe es vielleicht an einer verletzten Stelle verletzt.
14Jener wandte gegen ihn ein: Wenn man einen Vogel in eine Feige picken oder eine Maus an einer Gurke nagen sieht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.