Chullin — Blatt 90a
1Demnach tritt ja das Verbot des Heiligen früher ein!? –
2Wenn auch das Verbot des Heiligen früher eintritt, so erstreckt sich das Verbot der Spannader dennoch auf dieses, da das Verbot derselben auch für Noaḥiden Geltung hat. –
3Der dieser Ansicht ist, ist R. Jehuda, und unsre Mišna vertritt ja nicht die Ansicht R. Jehudas, denn sie lehrt, es habe Geltung beim Vieh und beim Wilde, bei der rechten Hüfte und bei der linken Hüfte!? –
4Dieser Autor ist seiner Ansicht in dieser Hinsicht und streitet gegen ihn in jener Hinsicht. –
5Allerdings ist R. Jehuda dieser Ansicht hinsichtlich des Unreinen, das nur mit einem Verbote belegt ist, ist er etwa dieser Ansicht auch hinsichtlich des Heiligen, das mit der Ausrottung belegt ist!? –
6Vielmehr, hier wird von einem Erstgeborenen gesprochen, das schon im Muttermunde heilig ist.
7Wenn du aber willst, sage ich: die Jungen des Heiligen sind erst bei ihrem Sein heilig.
8R. Ḥija b. Joseph sagte: Dies lehrten sie nur vom Heiligen, das gegessen wird, bei Heiligem aber, das nicht gegessen wird, hat das Verbot der Spannader keine Geltung. R. Joḥanan aber sagte: Das Verbot der Spannader hat Geltung sowohl beim Heiligen, das gegessen wird, als auch beim Heiligen, das nicht gegessen wird.
9R. Papa sagte: Sie streiten aber nicht, denn eines gilt von der Geißelung und eines gilt von der Darbringung.
10R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Über die Darbringung streiten sie, denn es wird gelehrt: Der Priester soll alles auf dem Altar aufräuchern, dies schließt die Knochen, die Adern, die Hörner und die Klauen ein.
11Man könnte glauben, auch wenn sie getrenntsind, so heißt es: du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut.
12Wenn nur Fleisch und Blut, so könnte man glauben, man löse die Adern und die Knochen ab und bringe das Fleisch auf dem Altar dar, so heißt es: der Priester soll alles auf dem Altar aufräuchern. Wie ist dies nun zu erklären? Anhaftend kommen sie mit hinauf, getrennt sind sie, selbst wenn sie sich bereits auf dem Altar befinden, herabzunehmen.
13Der Autor, welcher lehrt, wenn getrennt, seien sie herabzunehmen, ist Rabbi, denn es wird gelehrt: Der Priester soll alles aufräuchern, dies schließt die Knochen, die Adern, die Hörner und die Klauen ein, selbst wenn sie getrennt sind.
14Worauf aber beziehe ich [die Worte:] du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut? Auf das Herabfallende; die angebrannten Stücke des Fleisches lege man zurück hinauf, die angebrannten Stücke von den Adern und Knochen lege man nicht zurück hinauf.
15Rabbi sagte: Ein Schriftvers lautet: der Priester soll alles aufräuchern, einschließend, und ein Schriftvers lautet: du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut, ausschließend, wie ist dies zu erklären? Anhaftend kommen sie mit hinauf, getrennt sind sie, selbst wenn sie sich auf dem Altar befinden, herabzunehmen. –
16Und die Rabbanan!? – Wegen des Anhaftenden ist kein Schriftvers zur Einschließung nötig, denn auch der Kopf des Brandopfers gehört dazu, nötig ist er nur wegen des Falles, wenn sie getrennt sind. –
17Und Rabbi!? – Wegen des anhaftenden Erlaubten
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.