Chullin — Blatt 93a
1daß der vom Fleische bedeckte Talg erlaubt sei; demnach spricht der Allbarmherzige nur von dem, der sich auf den Lenden befindet, nicht aber von dem, der sich in den Lenden befindet, ebenso spricht auch hierbei der Allbarmherzige nur von dem, der sich auf den Nieren befindet, nicht aber von dem, der sich in den Nieren befindet.
2Der Text. R. Abba sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Der Talg, der vom Fleische bedeckt ist, ist erlaubt. – Dem ist ja aber nicht so, R. Abba sagte ja im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls, der Talg unter den Lenden sei verboten!?
3Abajje erwiderte: Bei Lebzeiten wird das Vieh gerüttelt. R. Joḥanan sagte: Ich bin zwar weder Schlächter noch der Sohn eines Schlächters, jedoch erinnere ich mich, daß sie im Lehrhause wie folgt sagten: bei Lebzeiten wird das Vieh gerüttelt.
4R. Abba sagte [ferner] im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Der Talg auf dem Blättermagen und auf dem Netzmagen ist verboten und mit der Ausrottung belegt. Dieser ist der Talg auf dem Eingeweide. R. Abba sagte [ferner] im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Der Talg am Sitzbeine ist verboten und mit der Ausrottung belegt. Dieser ist der Talg auf den Lenden.
5R. Abba sagte [ferner] im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Die Äderchen am Vorderarm sind verboten. R. Saphra sprach: Moše, sagte etwa der Allbarmherzige, daß man kein Fleisch esse!? Raba erwiderte: Moše, sagte etwa der Allbarmherzige, daß man Blut esse!? Wenn man sie zerschneidet und salzt, so sind sie sogar zum Kochen tauglich.
6R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die erste Elle von den Därmen muß abgekratzt werden; das ist der Talg an den Därmen.
7Ferner sagte R. Jehuda: Die Adern am Steiße sind verboten. Fünf Adern befinden sich in den Lenden, drei rechts und zwei links, drei spalten sich in je zwei, und zwei spalten sich in je drei. – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Zieht man sie heraus, solange sie warm sind, so lassen sie sich herausziehen, wenn aber nicht, so müssen sie herausgeschnitten werden.
8Abajje, nach anderen R. Jehuda, sagte: Es gibt fünf Adern, drei sind wegen des Talges und zwei wegen des Blutes [verboten]. Die der Milz, der Lenden und der Nieren, wegen des Talges, die der Vorderarme und der Kinnlade, wegen des Blutes. – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? –
9Wenn man die wegen des Blutes [verbotenen] zerschneidet und salzt, so sind sie brauchbar, für jene aber gibt es kein Mittel.
10R. Kahana, nach anderen R. Jehuda, sagte: Es gibt fünf Häutchen, drei sind wegen des Talges und zwei wegen des Blutes [verboten]. Die der Milz, der Lenden und der Nieren, wegen des Talges, die der Hoden und des Hirns, wegen des Blutes.
11Einst häutete R. Jehuda b. Oša͑ja eine Milz ab für Levi, den Sohn des R. Hona b. Ḥija, und schnitt nur oben fort; da sprach dieser: Mehr in die Tiefe. Als hierauf sein Vater kam und dies sah, sprach er zu ihm: Folgendes sagte der Vater deiner Mutter, das ist R. Jirmeja b. Abba, im Namen Rabhs: Die Tora hat nur das verboten, was sich auf der Spitze befindet. –
12Dem ist ja aber nicht so, R. Hamnuna sagte ja, es werde gelehrt, die Haut auf der Milz sei verboten, jedoch sei man dieserhalb nicht schuldig. Welche, wenn die auf der Spitze, wieso ist man dieserhalb nicht schuldig, doch wohl die ganze!? Dieser erwiderte: Ist dies gelehrt worden, so ist es gelehrt worden.
13Der Text. R. Hamnuna sagte: Es wird gelehrt: Die Haut auf der Milz ist verboten und man ist dieserhalb nicht schuldig, die Haut auf der Niere ist verboten und man ist dieserhalb nicht schuldig. – Es wird ja aber gelehrt, man sei dieserhalb schuldig? –
14Hinsichtlich der Milz ist dies kein Widerspruch, denn eines gilt von der Spitze und eines gilt von der übrigen;
15hinsichtlich der Niere ist dies ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt von der oberen und eines gilt von der unteren.
16Über zerquetschte Hoden [streiten] R. Ami und R. Asi; einer verbietet sie und einer erlaubt sie.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.