Eruvin — Blatt 102a

1der an der Schnur nicht getragen werden kann; einer ist der Ansicht, da er einen Knauf hat, gelte er als Gerät, und einer ist der Ansicht, da er an der Schnur nicht getragen werden kann, gelte er nicht als solches.

2MAN DARF IM TEMPEL MIT EINEM SCHLEIFENDEN SCHIEBERIEGEL VERSCHLIESSEN, NICHT ABER IN DER PROVINZ;

3MIT EINEM [DANEBEN] LIEGENDEN IST ES DA UND DORT VERBOTEN. R.JEHUDA SAGT, MIT EINEM [DANEBEN] LIEGENDEN SEI ES IM TEMPEL ERLAUBT, MIT EINEXM SCHLEIFENDEN AUCH IN DER PROVINZ.

4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Welcher heißt ein schleifender Schieberiegel, mit dem man im Tempel schließen darf und nicht in der Provinz? Der [an einem Ende] angebunden ist und mit dem anderen Ende zur Erde reicht. R.Jehuda sagt, mit einem solchen sei es auch in der Provinz erlaubt, und ein schleifender Schieberiegel, mit dem es im Tempel erlaubt und in der Provinz verboten ist, sei einer, der nicht befestigt ist und nicht hängt, sondern den man herauszieht und in einen Winkel legt.

5R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R.Jehuda beim schleifenden [Schieberiegel].

6Raba sagte: Dies nur, wenn er an die Tür gebunden ist. – Dem ist ja aber nicht so, als R.Ṭabla einst nach Maḥoza kam und einen an der Türleiste hängen sah, sagte er dazu nichts!? – Dieser konnte an der Schnur getragen werden.

7Einst kam R.Ivja nach Nehardea͑ und sah jemand [den Schieberiegel] mit Bast befestigen; da sprach er: Mit diesem darf man nicht verschließen.

8R.Zera fragte: Wie ist es, wenn er sich gesenkt hat? R.Joseph erwiderte: Was ist ihm da fraglich, hat er denn nicht das gehört, was gelehrt wird, daß es nämlich, wenn er sich [von der Schnur] gelöst hat, verboten, und wenn gesenkt, erlaubt sei, und wie R.Jehuda sagt, auch dann verboten, wenn er sich nur gesenkt und nicht gelöst hat,

9wozu R. Jehuda im Namen Šemuéls sagte, die Halakha sei bezüglich des gesenkten wie R.Jehuda!? – Aus welchem Grunde? Abajje erwiderte: Weil es den Anschein des Bauens hat.

10R.Niḥumi b. Zekharja fragte Abajje: Wie ist es, wenn man daran einen Stiel gemacht hat? Dieser erwiderte: Du sprichst von einer Klopfkeule!? Es wurde gelehrt: R.Niḥumi b.Ada sagte: Hat man daran einen Stiel gemacht, so ist es erlaubt.

11Bei R.Pedath hatten sie einen Balken, den zehn [Personen] tragen mußten, um damit die Tür abzusperren, dennoch hatte er nichts dagegen, indem er sagte: es hat den Charakter eines Gerätes.

12Bei Meister Šemuél befand sich ein Mörser, der eine Artabe faßte, und Meister Šemuél erlaubte, ihn vor die Tür zu stellen, indem er sagte: es hat den Charakter eines Gerätes.

13Rami b. Jeḥezqel sandte an R.A͑mram: Möge uns doch der Meister etwas von jenen schönen Dingen sagen, die du uns im Namen R.Asis über die Zeltspreizen auf den Schiffen gesagt hast. Dieser ließ ihm erwidern: So sagte R.Asi: wenn die Zeltspreizen auf den Schiffen eine Handbreite haben oder auch keine Handbreite haben, jedoch keine drei [Handbreiten] von einander abstehen, so darf man am folgenden Tage eine Matte holen und über diese ausbreiten,

14weil dies nur eine Hinzufügung zu einem provisorischen Zelte ist, und dies ist erlaubt.

15R.Hona hatte Widder, die am Tage Schatten und nachts Luft brauchten. Als er diesbezüglich zu Rabh kam,

16sprach dieser zu ihm: Rolle die Matte [am Vorabend] zusammen und lasse eine Handbreite zurück, und am folgenden Tage schlage sie ganz auf; dies ist dann nur eine Hinzufügung zu einem provisorischen Zelte und erlaubt.

17Rabh sagte im Namen R.Ḥijas: Einen Vorhang darf man am Šabbath aufspannen und zusammenfalten.

18Einen Brautbaldachin darf man am Šabbath aufspannen und abnehmen. R.Šešeth, Sohn des R.Idi, sagte: Dies jedoch nur, wenn das Dach keine Handbreite hat, wenn aber das Dach eine Handbreite hat, ist es verboten.

19Und auch wenn das Dach keine Handbreite hat, nur dann, wenn es weniger als drei [Handbreiten] von der Spitze keine Handbreite hat, wenn es aber weniger als drei [Handbreiten] von der Spitze eine Handbreite hat, ist es verboten.

20Und auch wenn es weniger als drei [Handbreiten] von der Spitze keine Handbreite hat, nur dann,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.