Eruvin — Blatt 103a
1R.Elie͑zers, und nach diesem darf man sie ja auch von vornherein spannen!? –
2Vielmehr, das ist kein Widerspruch; eines nach R.Šimo͑n und eines nach den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Wenn einem Leviten eine Saite seiner Zither platzt, so knote er sie zusammen;
3R.Šimo͑n sagt, er mache eine Schleife. R.Šimo͑n b.Elea͑zar sprach: (Auch) eine solche gibt ja keinen Ton; vielmehr wickle man den unteren [Teil ab, dessen Ende] man oben befestige, oder den oberen [Teil, dessen Ende] man unten befestige.
4Wenn du willst, sage ich: beides nach den Rabbanan, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines, wenn sie in der Mitte [platzt], und eines, wenn an einem Ende.
5Wenn du aber willst, sage ich: beides, wenn in der Mitte, nur ist nach der einen Ansicht zu berücksichtigen und nach der anderen Ansicht nicht zu berücksichtigen.
6MAN DARF IM TEMPEL EINE BLATTER ABLÖSEN, NICHT ABER IN DER PROVINZ; MIT EINEM GERÄTE IST ES DA UND DORT VERBOTEN.
7GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Das Hintragen, die Herbeischaffung von außerhalb des Šabbathgebietes und die Ablösung einer ihm anhaftenden Blatter verdrängen [den Šabbath] nicht;
8R.Elie͑zer sagt, sie verdrängen ihn wohl!? R.Elea͑zar und R.Jose b.Ḥanina [erklärten es]. Einer erklärte, beide handeln von feuchten [Blattern], dennoch bestehe hier kein Widerspruch, denn eines spreche [von der Ablösung] mit der Hand und eines von der Ablösung mit einem Geräte;
9und einer erklärte, beide handeln [von der Ablösung] mit der Hand, dennoch bestehe hier kein Widerspruch, denn eines spreche von einer feuchten [ Blatter ] und eines von einer trockenen. –
10Weshalb erklärt derjenige, nach dem eines von [der Ablösung] mit der Hand und eines von [der Ablösung] mit einem Geräte spricht, nicht, daß eines von einer feuchten und eines von einer trockenen spreche? – Er kann dir erwidern: eine trockene darf man sogar mit einem Geräte ablösen, denn eine solche bröckelt ab. –
11Weshalb erklärt derjenige, nach dem eines von einer feuchten und eines von einer trockenen spricht, nicht, daß eines von [der Ablösung] mit der Hand und eines von [der Ablösung] mit einem Geräte spreche? – Er kann dir erwidern: von [der Ablösung] mit einem Geräte haben wir ja ausdrücklich gelernt, mit einem Geräte sei es überall verboten. –
12Und der andere!? – Dort lehrt er es abermals, weil er den Streit zwischen R.Elie͑zer und den Rabbanan lehren will. –
13Und jener!? – In jener Lehre gleicht es dem Hintragen und der Herbeischaffung von außerhalb des Šabbathgebietes, die nur rabbanitisch verboten sind. –
14Und der andere!? – Hinsichtlich des Hintragens ist er nicht der Ansicht R.Nathans, welcher sagt, das Lebende trage sich selbst, und hinsichtlich der Herbeischaffung von außerhalb des Šabbathgebietes ist er der Ansicht R.A͑qibas, welcher sagt, das Gesetz von den Šabbathgebieten sei aus der Tora.
15R.Joseph wandte ein: R.Elie͑zer sprach: Es ist ja [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn das Schlachten, das als wirkliche Arbeit [verboten sein sollte], den Šabbath verdrängt, wie sollten diese [Verrichtungen], die nur des Feierns wegen [verboten] sind, den Šabbath nicht verdrängen!?
16Vielmehr, erklärte R.Joseph, handeln beide von [der Ablösung] mit der Hand, nur haben sie, was beim Tempeldienst des Feierns wegen [verboten] ist, im Tempel erlaubt, nicht aber haben sie in der Provinz erlaubt, was im Tempel des Feierns wegen verboten ist.
17Abajje saß und trug diese Lehre vor; da wandte R.Saphra gegen Abajje ein: Wenn jemand auf einer Schwelle eine Schriftrolle liest und sie aus seiner Hand rollt, so rolle er sie zu sich heran. Dies ist ja eine des Feierns wegen [verbotene] Tempelarbeit in der Provinz, dennoch wird nicht berücksichtigt, sie könnte [aus seiner Hand] fallen und er sie zu holen verleitet werden!? –
18Wir haben dies ja auf den Fall bezogen, wenn die Schwelle Neutralgebiet ist und öffentliches Gebiet vor ihr liegt, da er ein Ende in der Hand hält, ist es nicht einmal ein Verbot des Feierns wegen.
19Er wandte ferner gegen ihn ein: Man darf beim Dunkelwerden das Pesaḥlamm in den Ofen hängen. Dies ist ja eine des Feierns wegen [verbotene] Tempelarbeit in der Provinz, dennoch wurde nicht berücksichtigt, man könnte Kohlen schüren!?
20Da schwieg er. Als jener zu R.Joseph kam, erzählte er ihm vom Einwand, den R.Saphra gegen ihn erhob. Da sprach dieser: Weshalb erwidertest du ihm nicht, die Teilnehmer seien achtsam!? –
21Und Abajje!? –Wir sagen wohl, die Priester seien achtsam, nicht aber, die Teilnehmer seien achtsam.
22Raba erklärte: [Unsere Mišna] vertritt die Ansicht R.Elie͑zers, welcher sagt, die Zubereitungen eines Gebotes verdrängen den Šabbath, jedoch pflichtet R.Elie͑zer bei, daß, soweit möglich, dies auf ungewöhnliche Weise erfolgen müsse. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.