Eruvin — Blatt 10a

1Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, es seien zwei Pfeiler erforderlich. Es wird nämlich gelehrt: Der Vorhof ist auch durch einen Pfeiler erlaubt, Rabbi sagt, nur durch zwei Pfeiler. –

2Was soll dies: einleuchtend ist die Erklärung, wenn der kleine [Vorhof] zehn und der große elf [Ellen] hat, wenn du sagst, daß, daß es von außen zu merken ist und von innen nicht, er nicht als Pfosten gelte, daß Rabbi der Ansicht R.Joses ist, und ferner von den Erklärungen R. Zeras und Rabinas abzusehen ist, da doch Rabbi der Ansicht R.Joses ist;

3was aber soll die Erklärung, [dies gelte von dem Falle,] wenn der große [Vorhof] elf [Ellen] hat, wenn du sagst, daß, falls es von außen zu merken ist und von innen nicht, er als Pfosten gelte, daß die Erklärungen R.Zeras und Rabinas anzuerkennen sind, und ferner Rabbi nicht der Ansicht R.Joses ist?

4Wie du es nimmst: will er hervorheben, daß der große erlaubt ist, so genügen ja zehn [Ellen] und zwei Handbreiten, und will er hervorheben, daß der kleine verboten ist, so sollte er es von dem Falle lehren, wenn sie mehr von einander abweichen!?

5Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, er nicht als Pfosten gelte. Schließe hieraus.

6R.Joseph sagte: Ich hörte diese Lehre nicht.

7Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre: Rami b. Abba sagte im Namen R.Honas: Wenn ein Pfosten von der Wand des Durchgangs ausläuft, so gilt er, falls er keine vier Ellen [breit] ist, als Pfosten, und man darf da von der inneren Kante ab seine Arbeit verrichten, und falls er vier Ellen breit ist, als Durchgang, und man darf da keine Arbeit verrichten.

8Hierzu sagtest du, daß hieraus dreierlei zu entnehmen sei: es sei zu entnehmen, daß [der Raum] zwischen den Pfosten verboten sei, es sei zu entnehmen, daß die Ausdehnung des Durchgangs vier [Ellen] betragen könne, und es sei zu entnehmen, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, er als Pfosten gelte.

9Die Halakha ist: wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, so gilt er als Pfosten.–So die Halakha, wo dieses widerlegt wurde!? –

10Weil R.Ḥija übereinstimmend lehrte.

11DER MEHR ALS ZEHN [ELLEN] BREIT IST, MUSS VERRINGERT WERDEN. Abajje sagte: Es wird gelehrt: Der mehr als zehn [Ellen] breit ist, muß verringert werden; R.Jehuda sagt, man brauche ihn nicht zu verringern. – Wie breit? –

12R.Aḥi wollte vor R.Joseph sagen, dreizehn Ellen und ein Drittel, und zwar ist dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von den Brunnenpfeilern, zu folgern:

13bei den Brunnenpfeilern ist es ja erlaubt, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, dennoch ist nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig, um wieviel mehr ist beim Durchgang, bei dem es nicht erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig.

14Aber dies eben gibt [den Ausschlag]: bei den Brunnenpfeilern, bei denen es erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, ist nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig, beim Durchgang aber, bei dem es nicht erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, ist auch mehr als dreizehn Ellen und ein Drittel zulässig.

15Oder wie folgt: bei den Brunnenpfeilern, bei denen eine Erleichterung zugelassen wurde, ist auch eine zweite Erleichterung zulässig, beim Durchgang aber ist gar keine zulässig.

16Levi lehrte: Wenn ein Durchgang zwanzig [Ellen] breit ist, so stecke man in die Mitte eine Stange, und dies genügt. Er lehrte dies, und er selbst sagte auch, die Halakha sei nicht wie diese Lehre. Manche sagen, Šemuél habe im Namen Levis gesagt, die Halakha sei nicht wie diese Lehre. –

17Wie mache man es nun? Šemuél erwiderte im Namen Levis:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.