Eruvin — Blatt 9b

1R.Aši erklärte: Wenn die Pfosten weniger als vier [Handbreiten] voneinander entfernt sind und eine Ausdehnung von vier Ellen haben.

2Nach R.Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, sie werden mit einander verbunden, gehört [dieser Raum] zur Durchgangsgasse, somit ist noch ein Pfosten nötig, um [den Durchgang] erlaubt zu machen, nach den Rabbanan aber, welche sagen, sie werden nicht verbunden, ist kein anderer Pfosten nötig. –

3Aber auch nach R.Šimo͑n b. Gamliél ist er ja ein Durchgang, der von außen zu merken und von innen nicht zu merken ist!? –

4Diese Erklärung ist ja nur nach R.Joḥanan nötig, und als Rabin kam, sagte er im Namen R.Joḥanans, daß, wenn er von außen zu merken und von innen nicht zu merken ist, er nicht als Pfosten gelte.

5Es wurde gelehrt: Ist er von innen zu merken und von außen nicht, so gilt er als Pfosten, ist er von außen zu merken und von innen nicht, so besteht hierüber ein Streit zwischen R.Ḥija und R.Šimo͑n b.Rabbi: einer sagt, er gelte als Pfosten, und einer sagt, er gelte nicht als Pfosten.

6Es ist zu beweisen, daß R.Ḥija es ist, welcher sagt, er gelte als Pfosten. R.Ḥija lehrte nämlich, daß, wenn die Wand an einer Seite eine Vertiefung hat, einerlei ob dies von außen zu merken ist und von innen nicht, oder von innen zu merken ist und von außen nicht, dies als Pfosten gelte. Schließe hieraus. –

7Sollte denn R.Joḥanan dies nicht gehört haben? Vielmehr hat auch er dies gehört, ist aber nicht dieser Ansicht, ebenso ist es auch möglich, daß auch R.Ḥija nicht dieser Ansicht ist!? –

8Was soll dies: R.Joḥanan ist nicht dieser Ansicht, und er lehrte es auch nicht, wieso aber würde R.Ḥija es gelehrt haben, wenn er nicht dieser Ansicht wäre!?

9Rabba b. R.Hona sagte: Wenn er von außen zu merken ist und von innen nicht, so gilt er als Pfosten. Rabba sprach: Gegen diese Lehre wenden wir ein: Wenn ein kleiner Vorhof nach einem großen durchbrochen ist, so ist der große erlaubt und der kleine verboten, weil er als Pforte des großen anzusehen ist. Wenn dem nun so wäre, so sollte auch der kleine erlaubt sein, da [für diesen der Durchgang] von außen zu merken und von innen nicht zu merken ist!?

10R.Zera erwiderte: Wenn die Wände des kleinen in den großen hineinragen. –

11Sollen sie als verbunden gelten und dann erlaubt sein!?

12Wolltest du sagen, wenn sie von einander weit entfernt sind, so lehrte ja R.Ada b.Abimi vor R.Ḥanina, wenn der kleine zehn und der große elf [Ellen] hat!?

13Rabina erwiderte: Wenn die Wand der einen Seite zwei und die der anderen Seite vier [Handbreiten] entfernt ist. –

14Sollte die eine Wand als verbunden gelten und dieser erlaubt sein!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.