Eruvin — Blatt 11a

1wie ist es, wenn umgekehrt? –

2Komm und höre: Es wird gelehrt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden; hat er die Form eines Türrahmens, so ist dies nicht nötig. –

3Wie verhält es sich mit dem Simse bei der Breite? – Komm und höre: Es wird gelehrt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden, der breiter als zehn [Ellen] ist, muß verringert werden. Hat er die Form eines Türrahmens, so ist dies nicht nötig; hat er einen Sims, so ist dies nicht nötig.

4Dies bezieht sich wohl auch auf den Schlußsatz. – Nein, nur auf den Anfangssatz.

5R.Jehuda lehrte Ḥija b.Rabh vor Rabh: Man braucht ihn nicht zu verringern. Da sprach dieser: Lehre ihn, man müsse ihn wohl verringern.

6R. Joseph sagte: Aus den Worten unseres Meisters lernen wir, daß ein Vorhof, [dessen Wände] größtenteils aus Türen und Fenstern bestehen, durch eine Art Türrahmen nicht erlaubt wird. –

7Wieso? – Der Durchgang ist verboten, wenn er mehr als zehn [Ellen] breit ist, und der Vorhof ist verboten, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende; wie nun der mehr als zehn Ellen breite Durchgang nicht durch die Form eines Türrahmens erlaubt wird, ebenso wird der Vorhof, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende, nicht durch die Form eines Türrahmens erlaubt. –

8Allerdings nicht der Durchgang, wenn er mehr als zehn [Ellen] breit ist, weil es nach R.Meír auch bei den Brunnenpfeilern nicht erlaubt ist, während es nach aller Ansicht bei den Brunnenpfeilern erlaubt ist, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende, wo dies beim Vorhofe verboten ist.

9Jenem wäre eine Stütze zu erbringen: Diese Wände können auch größtenteils aus Türen und Fenstern bestehen, nur muß das Stehende mehr sein als die Lücke.

10Wie ist dies größtenteils möglich!? Wahrscheinlich ist zu lesen: großenteils aus Türöffnungen und Fenstern bestehen, nur muß das Stehende mehr sein als die Lücke.

11R.Kahana entgegnete: Diese Lehre spricht von lückenhaften Türöffnungen. –

12Welche heißen lückenhafte Türöffnungen? – Hierüber streiten R.Reḥumi und R.Joseph: einer sagt, die keine [richtigen] Pfosten haben, und einer sagt, die keine Oberschwelle haben.

13Auch R.Joḥanan ist der Ansicht Rabhs, denn Rabin b.R.Ada erzählte im Namen R.Jiçḥaqs: Einst steckte jemand aus Beth-Ḥivarthan vier Stangen in die vier Ecken seines Feldes und spannte über diese Ranken aus; und als die Sache vor die Weisen kam, erlaubten sie es ihm bezüglich der Mischfrucht.

14Hierzu sagte Reš Laqiš, wie sie es ihm bezüglich der Mischfrucht erlaubt haben, so haben sie es ihm bezüglich des Šabbaths erlaubt; R.Joḥanan aber sagte, bezüglich der Mischfrucht haben sie es ihm erlaubt, bezüglich des Šabbaths haben sie es ihm nicht erlaubt.

15In welchem Falle: wollte man sagen, an der Seite, so sagte ja R.Ḥisda, daß, wenn man die Form eines Türrahmens an der Seite macht, dies ungültig sei,

16doch wohl oben, und zwar waren sie mehr als zehn [Ellen von einander entfernt], denn wenn nur zehn, so würde ja R.Joḥanan nicht gesagt haben, bezüglich des Šabbaths nicht. –

17[[Also, mehr als zehn]]

18Nein, tatsächlich nur zehn, und an der Seite, und sie streiten auch über die Lehre R. Ḥisdas. –

19Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem sowohl R. Joḥan an als auch Reš Laqiš sich befinden. Reš Laqiš sagte im Namen des R.Jehuda b. R.Ḥanina,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.