Eruvin — Blatt 12a
1in Oblin und traf ihn in einem Durchgang sitzen, der nur einen Pfosten hatte. Da sprach er zu ihm: Mein Sohn, mache noch einen zweiten Pfosten. Dieser fragte: Brauche ich ihn denn zu schließen? Jener erwiderte: Schließe ihn, was ist denn dabei.
2R.Šimo͑n b.Gamliél sagte: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen [breit] ist, für einen solchen ist überhaupt nichts nötig; sie streiten nur über einen von vier bis zehn Ellen breiten: die Schule Šammajs sagt, Pfosten und Querbalken, und die Schule Hillels sagt, Pfosten oder Querbalken.
3Hier heißt es also: brauche ich ihn denn zu schließen. Erklärlich ist die Entgegnung: brauche ich ihn denn zu schließen, wenn du sagst, zwei Pfosten und ein Querbalken, was aber heißt ‘zu schließen’, wenn du sagst, zwei Pfosten ohne Querbalken!? –
4Er meinte es wie folgt: brauche ich ihn denn mit Pfosten zu schließen.
5Der Meister sagte: R.Šimo͑n b.Gamliél sagte: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen [breit] ist, für einen solchen ist überhaupt nichts nötig. Wir haben ja aber gelernt: Ein Schüler sprach vor R.A͑qiba im Namen R. Jišma͑éls: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen breit ist, ob er durch einen Pfosten oder einen Querbalken erlaubt wird!?
6R.Aši erwiderte: Er meinte es wie folgt: für einen solchen ist weder Querbalken und Pfosten, nach der Schule Šammajs, noch zwei Pfosten, nach R.Elie͑zer, nötig, vielmehr ist für ihn ein Querbalken oder ein Pfosten ausreichend, nach der Schule Hillels. –
7Wieviel!? R.Aḥlaj, manche sagen, R.Jeḥiél, erwiderte: Bei vier [Handbreiten].
8R.Šešeth sagte im Namen des R.Jirmeja b.Abba im Namen Rabhs: Die Weisen pflichten R.Elie͑zer bei bezüglich der Pfeiler des Vorhofes.
9R.Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R.Elie͑zer bezüglich der Pfeiler des Vorhofes. R.Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Rabbi ist es, der ihm beipflichtet. – Wenn die Halakha wie er ist, so streiten ja andere gegen ihn? – Es sind die Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Der Vorhof ist durch einen Pfeiler erlaubt, Rabbi sagt, durch zwei Pfeiler.
10R.Asi sagte im Namen R.Joḥanans: Der [Durchgang] des Vorhofes muß zwei Pfeiler haben. R.Zera sprach zu R.Asi: Kann R.Joḥanan dies denn gesagt haben, du selbst sagtest ja im Namen R.Joḥanans, die Pfeiler des Vorhofes müssen vier [Handbreiten] haben!? Wolltest du sagen, vier an der einen und vier an der anderen Seite,
11so lehrte ja R.Ada b. Abimi vor R.Ḥananja, wie manche sagen, vor R.Ḥanina b.Papi, in dem Falle, wenn der kleine [Vorhof] zehn und der große elf [Ellen] hat!? –
12Als R.Zera von seinen Seereisen zurückkehrte, erklärte er es: Wenn an nur einer Seite, vier [Handbreiten], wenn an beiden Seiten, irgend wieviel an der einen Seite und irgend wieviel an der anderen Seite.
13Die Lehre des Ada b. Abimi ist nach Rabbi, und zwar ist er der Ansicht R.Joses.
14R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Für [den Durchgang] des Vorhofes genügt ein Pfeiler. Abajje sprach zu R.Joseph: Kann denn Šemuél dies gesagt haben, er sagte ja zu R.Ḥananja b. Šila, daß er bei einer Entscheidung darauf achte, daß entweder [ein Pfeiler] die größere Hälfte der Wand einnehme oder zwei Pfeiler vorhanden seien!?
15Dieser erwiderte: Ich aber kenne folgendes Ereignis: Einst wurde in Dura-Dereu͑tha [die Wand] eines Vorhofes durch eine Meereszunge zerstört, und als die Sache vor R.Jehuda kam, entschied er, daß nur ein Pfeiler nötig sei.
16Jener entgegnete: Anders ist es bei einer Meereszunge, da die Weisen beim Wasser erleichtert haben.
17So fragte R.Ṭabla den Rabh, ob die schwebende Wand eine Ruine zu erlaubtem Gebiete mache, und dieser erwiderte, die schwebende Wand sei nur beim Wasser zulässig, weil die Weisen beim Wasser erleichtert haben. –
18Aber immerhin befindet sich ja Šemuél in einem Widerspruche!? –
19Als R.Papa und R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, aus dem Lehrhause kamen, erklärten sie, wenn an nur einer Seite, vier [Handbreiten], wenn an beiden Seiten, irgend wieviel an der einen Seite und irgend wieviel an der anderen Seite.
20R.Papa sprach: Ich würde folgenden Einwand erhoben haben: Šemuél sagte zu R.Ḥananja b.Šila, daß er bei einer Entscheidung darauf achte, daß entweder [ein Pfeiler] die größere Hälfte der Wand einnehme oder zwei Pfeiler vorhanden seien.
21Wozu braucht der Pfeiler die größere Hälfte der Wand einzunehmen, ein Pfeiler von vier [Handbreiten] ist ja ebenfalls ausreichend!? Wolltest du sagen, er spreche von der größeren Hälfte einer sieben [Handbreiten] breiten Wand, bei der vier die größere Hälfte bilden, so sind ja auch keine vier nötig, für eine solche genügen ja drei und etwas darüber, denn R.Aḥlaj, und wie manche sagen, R.Jeḥiél, sagte, es sei bis vier zulässig!? –
22Wenn du willst, sage ich, das eine gilt von einem Vorhofe und das andere von einem Durchgang, und wenn du willst, sage ich, über die Lehre R.Aḥlajs selbst streiten Tannaím.
23Die Rabbanan lehrten: Wenn eine Meereszunge in einen Vorhof dringt, so darf man am Šabbath aus diesem kein Wasser schöpfen, es sei denn, daß man eine zehn Handbreiten hohe Umzäunung macht. Dies nur dann, wenn die Lücke mehr als zehn [Ellen breit] ist, wenn aber weniger, so ist dies nicht nötig. –
24Nur schöpfen darf man nicht, wohl aber darf man da tragen – der Vorhof hat ja eine Lücke, die nach verbotenem Gebiete führt!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.