Eruvin — Blatt 20a
1Du mußt also sagen, es gebe zwei Arten von Bäumen, ebenso gibt es zwei Arten von Wänden.
2Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn ein Vorhof mit dem einen Ende in den Raum zwischen den Pfeilern mündet: darf man aus dem Vorhofe in diesen oder aus diesem in den Vorhof tragen? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. –
3Wie ist es, wenn zwei? Dieser erwiderte: Es ist verboten.
4R.Hona sagte: Wenn zwei, ist es verboten, auch wenn beide durch einen E͑rub vereinigt sind, mit Rücksicht darauf, man würde sagen, der Raum zwischen den Pfeilern könne durch einen E͑rub vereinigt werden. Raba aber sagt, sind diese durch einen E͑rub vereinigt, sei es erlaubt.
5Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Wenn ein Vorhof mit dem einen Ende in den Raum zwischen den Pfeilern mündet, so darf man aus dem Vorhofe in diesen und aus diesem in den Vorhof tragen; sind es aber zwei [Vorhöfe], so ist es verboten. Dies jedoch nur, wenn sie nicht durch einen E͑rub vereinigt sind, sind sie aber durch einen E͑rub vereinigt, so ist es erlaubt. –
6Dies wäre ja eine Widerlegung R.Honas!? – R.Hona kann dir erwidern: hier handelt es sich um den Fall, wenn sie [durch eine Lücke] vereinigt sind.
7Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn das Wasser am Šabbath ausgetrocknet ist? Dieser erwiderte: die Wand ist nur wegen des Wassers errichtet worden; ist das Wasser fort, so ist auch die Wand fort.
8Rabin fragte: Wie ist es, wenn das Wasser am Šabbath ausgetrocknet und am Šabbath anderes hineingekommen ist? Abajje sprach zu ihm: Bezüglich des Falles, wenn es am Šabbath austrocknet, ist es dir nicht fraglich, weil ich diesbezüglich den Meister fragte und er mir entschieden hat, daß es verboten sei;
9und auch wenn anderes hineingekommen ist, braucht es dir nicht fraglich zu sein, denn es ist eine am Šabbath entstandene Wand, und es wird gelehrt, jede am Šabbath entstandene Wand, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich, (ob durch Zwang oder mit Willen,) gelte als Wand. –
10Aber hierzu wurde ja gelehrt, R.Naḥman sagte, dies wurde nur vom Werfen gelehrt, nicht vom Tragen!? –
11Die Lehre R.Naḥmans bezieht sich auf den Fall der Vorsätzlichkeit.
12R.Elea͑zar sagte: Wenn jemand [etwas aus öffentlichem Gebiete] in den Raum zwischen den Brunnenpfeilern wirft, so ist er schuldig. – Selbstverständlich, wieso dürfte man denn, wenn sie keine richtige Wand wären, [aus dem Brunnen] schöpfen!? –
13In dem Falle, wenn man auf öffentlichem Gebiete eine Art Brunnenpfeiler gemacht und da etwas hineingeworfen hat. –
14Aber auch dies ist ja selbstverständlich, denn wieso dürfte man, wenn dies sonst keine Wand wäre, wegen des Brunnens da umhertragen!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn sogar das Publikum da verkehrt. –
15Er lehrt uns somit, daß das Publikum die Wirkung der Wand nicht auf hebe, und dies sagte ja R.Elea͑zar bereits einmal!?
16Wir haben nämlich gelernt: R.Jehuda sagt, wenn ein öffentlicher Weg sie trennt, so verlege man ihn nach der Seite; die Weisen sagen, dies sei nicht nötig. Hierzu sagten R.Joḥanan und R.Elea͑zar: Hiermit zeigte er dir die Wirkung der Wände!? –
17Da weist er nur darauf hin, man würde aber nicht gewußt haben, daß er auch dieser Ansicht ist, so lehrt er uns, daß er auch dieser Ansicht ist. –
18Sollte er nur jenes lehren, und nicht dieses!? – Eines wurde aus dem anderen gefolgert.
19MAN DARF SIE NAHE AM BRUNNEN &C. Dort haben wir gelernt: Man darf nicht auf öffentlichem Gebiete stehen und aus Privatgebiet trinken, oder auf Privatgebiet stehen und aus öffentlichem Gebiete trinken, es sei denn, daß man den Kopf und den größeren Teil des Körpers da hinübergebeugt hat, wo man trinkt.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.