Eruvin — Blatt 22a

1ihretwegen frühmorgens und spätabends im Lehrhause verweilt. Rabba erklärte: Bei dem, der ihretwegen sein Gesicht gleich einem Raben schwärzt.

2Raba erklärte: Bei dem, der ihretwegen gegen seine Kinder und gegen seine Familie herzlos wie ein Rabe ist. So sprach einst die Frau des R.Ada b.Mathna, als er ins Lehrhaus ging, zu ihm: Was soll ich mit den Kindern tun!? Da erwiderte er ihr: Gibt es keine Kräuter mehr auf den Wiesen!?

3Er vergilt denen, die ihn hassen, ins Angesicht, indem er sie vertilgt. R.Jehošua͑ b.Levi sagte: Wäre es nicht ein geschriebener Schriftvers, so dürfte man es nicht sagen: als wäre es möglich, wie wenn ein Mensch eine Last vor sich trägt und sie abzuwerfen wünscht.

4Er läßt seine Feinde nicht warten. Rabbi sagte: Seine Feinde läßt er nicht warten, wohl aber die vollkommen Frommen.

5Das ist es, was R.Jehošua͑ b. Levi sagte: Es heißt: die zu tun ich dir heute befehle, sie heute zu tun, nicht morgen zu tun; sie heute zu tun und morgen erst die Belohnung zu erhalten.

6R.Ḥaggaj, nach anderen, R.Šemuél b.Naḥmani, sagte: Es heißt: langsam im Zorn; es sollte ja aph heißen!?

7Vielmehr langsam im Zorn gegen die Frommen, langsam im Zorn gegen die Frevler.

8R.JEHUDA SAGT, NUR BIS ZWEI SEÁFLÄCHEN &C. Sie fragten: Meint er den Brunnen mit den Pfeilern oder meint er den Brunnen ohne Pfeiler?

9Richtet man seine Augen auf den Brunnen, somit ist nicht zu berücksichtigen, man könnte verleitet werden, auch in einem Gehege mehr als zwei Seáflächen zu tragen,

10oder richtet man seine Augen auf die Umzäunung, somit ist zu berücksichtigen, man könnte auch in einem Gehege mehr als zwei Seáflächen tragen? –

11Komm und höre: Wie nahe dürfen sie sein? Wie Kopf und größerer Teil des Körpers einer Kuh; wie weit dürfen sie entfernt sein? Auch ein Flächenraum von einem Kor und sogar zwei Kor. R.Jehuda sagt, zwei Seáflächen seien erlaubt, mehr als zwei Seáflächen seien verboten.

12Sie sprachen zu R.Jehuda: Pflichtest du etwa nicht bei, daß es bei einem Pferche, einer Hürde, einem Gehöfte oder einem Vorhofe auch bis zu einem Flächenraume von fünf und sogar zehn Kor erlaubt sei!?

13Dieser erwiderte: Da ist es ein Zaun, hierbei sind es Pfeiler.

14R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Beim Brunnen ist es bis zwei Seàflächen zu zwei Seáflächen erlaubt, und sie sagten nur, daß [die Pfeiler] im Umfang des Kopfes und des größeren Teiles des Körpers einer Kuh zu entfernen sind.

15Wenn nun R.Šimo͑n b.Elea͑zar vom Brunnen ohne Pfeiler spricht, so meint ja R.Jehuda den Brunnen mit den Pfeilern. – Dies ist aber nichts; R.Jehuda meint ebenfalls den Brunnen ohne Pfeiler. –

16Demnach sagt er ja dasselbe, was R.Šimo͑n b.Elea͑zar!? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn er lang und schmal ist.

17R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte eine Regel: Jeder Luftraum, den man zum Aufenthalte benutzt, beispielsweise ein Pferch, eine Hürde, ein Gehöft oder ein Vorhof, ist auch bis zu einem Flächenraume von fünf Kor und sogar zehn Kor erlaubt;

18jeder Aufenthaltsort aber, der nur wegen der Luft benutzt wird, beispielsweise eine Wächterhütte auf dem Felde, ist nur bis zwei Seáflächen erlaubt, mehr als zwei Seáflächen aber verboten.

19R. JEHUDA SAGT, WENN EIN ÖFFENTLICHER WEG SIE TEILT, SO VERLEGE MAN IHN SEITWÄRTS; DIE WEISEN SAGEN, DIES SEI NICHT NÖTIG.

20GEMARA. R.Joḥanan und R.Elea͑zar sagten beide: Hier bekundet er dir die Wirkung der Wände. –

21Wenn ‘hier’, so ist er wohl dieser Ansicht, dagegen aber sagte ja Rabba b. Bar Ḥana im Nam en R. Joḥanans, daß, wenn die Tore Jerušalems nicht nachts geschlossen wären, man da [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig sein würde!? –

22Vielmehr, ‘hier’, er aber ist nicht dieser Ansicht. –

23Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem R.Jehuda sich befindet, und auf einen Widerspruch, in dem die Rabbanan sich befinden.

24Es wird gelehrt: Noch mehr sagte R.Jehuda: Wer zwei [gegenüberliegende] Häuser auf beiden Seiten der Straße hat, darf an beiden Enden je einen Pfosten oder je einen Querbalken setzen und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Auf diese Weise kann man für das öffentliche Gebiet keinen E͑rub machen.

25Somit befinden sich ja sowohl R.Jehuda als auch die Rabbanan mit sich selbst in einem Widerspruche!? –

26R.Jehuda befindet sich nicht in einem Widerspruche, denn da sind ja zwei wirkliche Wände vorhanden, hierbei aber nicht.

27Die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche, denn hierbei sind vier Wände dem Namen nach vorhanden, dort aber sind keine vier Wände dem Namen nach vorhanden.

28R.Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R.Joḥanans: Im Jisraélland ist man [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete nicht schuldig. R.Dimi saß und trug diese Lehre vor, da sprach Abajje zu ihm: Aus welchem Grunde:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.