Eruvin — Blatt 22b
1wollte man sagen, weil es an der einen Seite von der Çoranhöhe und an der anderen Seite vom Gaderabhang umgeben ist, so ist ja auch Babylonien an der einen Seite vom Euphrat und an der anderen Seite vom Tigris umgeben, und ebenso die ganze Erde vom Ozean!? Du meinst wahrscheinlich die Anhöhen und Niederungen, die sich da befinden.
2Dieser erwiderte: Kopfmensch, ich sah dein Haupt zwischen den Säulen [des Lehrhauses], als R.Joḥanan diese Lehre vortrug.
3Ebenso wurde gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R.Joḥanans, wie manche sagen, sagte es R.Abahu im Namen R.Joḥanans, man sei auf den Anhöhen und Niederungen im Jisraélland [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete nicht schuldig, weil diese der Lagerstätte in der Wüste nicht gleichen.
4Reḥaba fragte Raba: Ist man bei einem bei einer Steigung von vier [Ellen] zehn [Handbreiten] hohen Hügel, auf dem das Publikum umhergeht, [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig oder nicht?
5Nach den Rabbanan ist es nicht fraglich, denn wenn sie da, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkung der Wände nicht auf, umso weniger hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist;
6fraglich ist es nur nach R.Jehuda: gilt dies nur da, weil da der Verkehr nicht beschwerlich ist, hierbei aber, wo der Verkehr beschwerlich ist, hebt das Publikum nicht die Wirkung der Wände auf, oder gibt es keinen Unterschied? Dieser erwiderte: Man ist schuldig. – Auch wenn man mittelst eines Strickes hinauf steigen muß? Dieser erwiderte: Jawohl. –
7Auch wenn er dem Stufengang von Beth-Maron gleicht? Dieser erwiderte: Jawohl.
8Er wandte gegen ihn ein: Ein Vorhof, dessen eine Seite das Publikum als Eingang und dessen andere Seite es als Ausgang benutzt, gilt als öffentliches Gebiet hinsichtlich der Unreinheit und als Privatgebiet hinsichtlich des Šabbaths.
9Wer [ist der Autor]: wollte man sagen, die Rabbanan, so ist es ja, wenn die Rabbanan da, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich.
10Doch wohl R.Jehuda!? –
11Nein, tatsächlich die Rabbanan, nur lehrt er uns, daß er hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet gelte. –
12Komm und höre: Durchgangsgassen, die in Gruben, Gräben und Höhlen münden, gelten hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet. –
13‘In Gruben’, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: nach Gruben. Hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet. –
14Wer [ist der Autor]: wollte man sagen, die Rabbanan, so ist es ja, wenn sie da, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich. Doch wohl R. Jehuda!? –
15Nein, tatsächlich die Rabbanan, nur lehrt er uns, daß sie hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet gelten. –
16Komm und höre: Die Stege von Beth-Gilgul und ähnliche gelten hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet.
17Welche sind Stege von Beth-Gilgul? In der Schule R.Jannajs erklärten sie: Wenn da ein Sklave, der eine Seá Weizen trägt, nicht vor einem Krieger laufen kann.
18Wer [ist der Autor]: wollte man sagen die Rabbanan, so ist es ja, wenn die Rabbanan da, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe dir Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich. Doch wohl R.Jehuda!?
19Dieser erwiderte: Du sprichst von den Stegen von Beth-Gilgul!? Jehošua͑ war ein Freund Jisraéls und legte ihnen Wege und Landstraßen an; alles, was für den Verkehr nicht beschwerlich war, übergab er dem Publikum, was aber für den Verkehr beschwerlich war, übergab er einzelnen.
20SOWOHL UM EINE ÖFFENTLICHE ZISTERNE UND EINEN ÖFFENTLICHEN BRUNNEN, ALS AUCH UM EINEN PRIVATBRUNNEN MACHE MAN PFEILER.
21UM EINE PRIVATE ZISTERNE ABER MUSS MAN EINE ZEHN HANDBREITEN HOHE WAND MACHEN – SO R.A͑QIBA;
22R. JEHUDA B. BABA SAGT, MAN MACHE PFEILER NUR UM EINEN ÖFFENTLICHEN BRUNNEN, UM DIE ÜBRIGEN MUSS MAN EINEN ZEHN HANDBREITEN HOHEN GÜRTEL MACHEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.