Eruvin — Blatt 23a
1GEMARA. R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R.Jehuda b.Baba. Ferner sagte R.Joseph im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Die Brunnenpfeiler sind nur bei Brunnen mit Quellwasser erlaubt worden.
2Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.Jehuda b.Baba, so könnte man glauben, [dieser erlaube] bei einem öffentlichen [Brunnen], auch wenn es angesammeltes Wasser ist,
3und nur deshalb lehre er es von einem ‘öffentlichen Brunnen’, um der Ansicht R.A͑qibas entgegenzutreten, so lehrt er uns, daß die Brunnenpfeiler nur bei einem Brunnen mit Quellwasser erlaubt worden seien.
4Und würde er nur gelehrt haben, daß es nur bei einem Brunnen mit Quellwasser erlaubt sei, so könnte man glauben, einerlei ob ein öffentlicher oder ein privater, so lehrt er uns, daß die Halakha wie R.Jehuda b.Baba sei.
5FERNER SAGTE R.JEHUDA B. BABA: IN EINEM GARTEN ODER IN EINEM GEHEGE [BIS] SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE ZU SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE, DIE MIT EINEM ZEHN HANDBREITEN HOHEN ZAUNE UMGEBEN SIND, DARF MAN UMHERTRAGEN, NUR MUSS DA EINE WÄCHTERHÜTTE ODER EIN WOHNHAUS VORHANDEN SEIN, ODER SIE MÜSSEN SICH IN DER NÄHE DER STADT BEFINDEN.
6R.JEHUDA SAGT, AUCH WENN SICH DA NUR EINE GRUBE, EIN GRABEN ODER EINE HÖHLE BEFINDET, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN. R.A͑QIBA SAGT, AUCH WENN SICH DA NICHTS VON ALLDEM BEFINDET, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN, NUR DÜRFEN SIE [NICHT MEHR ALS] SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHÜSSE ZU SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE HABEN.
7R.ELIE͑ZER SAGT, WENN IHRE LÄNGE GRÖSSER IST ALS IHRE BREITE, AUCH NUR EINE ELLE, DÜRFE MAN DA NICHTS UMHERTRAGEN. R.JOSE SAGT, AUCH WENN IHRE LÄNGE DAS DOPPELTE IHRER BREITE HAT, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN.
8R.ELEA͑J SAGTE: ICH HÖRTE VON R.ELIE͑ZER: SELBST WENN SIE EINEN FLÄCHENRAUM VON EINEM KOR [AUSSAAT] HABEN.
9FERNER HÖRTE ICH VON IHM, DASS, WENN VON DEN ANWOHNERN DES VORHOFES EINER VERGESSEN HAT, SICH AM E͑RUB ZU BETEILIGEN, ES IHM VERBOTEN SEI, ETWAS IN SEIN HAUS ODER AUS DEMSELBEN ZU TRAGEN, DEN ÜBRIGEN ABER ERLAUBT.
10FERNER HÖHTE ICH VON IHM, DASS MAN AM PESAḤFESTE SEINER PFLICHT MIT SKORPIONKRAUT GENÜGE. ICH SUCHTE UNTER ALL SEINEN SCHÜLERN EINEN GENOSSEN, FAND ABER KEINEN.
11GEMARA. Was lehrte er bereits [diesbezüglich], daß er ‘ferner’ lehrt?
12Wollte man sagen, es heiße deshalb ‘ferner’, weil er bereits einmal erschwerend gelehrt hat und hier wiederum [erschwerend] lehrt, so lehrt ja auch R.Jehuda einmal erschwerend und hier wiederum [erschwerend], dennoch heißt es da nicht ‘ferner’!? –
13Dieser wurde durch die Worte der Rabbanan unterbrochen, hier aber nicht. –
14Aber wird denn, wenn einer unterbrochen wird, nicht [das Wort] ‘ferner’ gebraucht, auch R.Elie͑zer wurde ja bei seiner Lehre bezüglich der Festhütte von den Rabbanan unterbrochen, dennoch lehrt er ‘ferner’!? –
15Dieser wurde zur Sache unterbrochen, jener aber durch eine andere Sache.
16R.A͑QIBA SAGT, AUCH WENN SICH DA NICHTS VON ALLDEM BEFINDET, DÜRFE MAN DA UMHERTTRAGEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.