Eruvin — Blatt 23b
1R.A͑qiba sagt ja dasselbe, was der erste Tanna!? –
2Sie differieren in einer Kleinigkeit. Es wird nämlich gelehrt: Es ist eine Kleinigkeit mehr als siebzig Ellen und ein Überschuß, die Rabbanan haben das genaue Maß nicht angegeben. –
3Wieviel beträgt der Raum von zwei Seáflächen? – Soviel wie der Vorhof der Stiftshütte. –
4Woher dies?
5R.Jehuda erwiderte: Die Schrift sagt: die Länge des Vorhofes hundert Ellen und die Breite fünfzig mit fünfzig; die Tora sagt damit, daß man fünfzig mit fünfzig quadriere. –
6Wie ist die einfache Erklärung des Verses? Abajje erwiderte: Stelle die Stiftshütte am Rande von fünfzig [Ellen] auf, damit [vom Vorhofe] fünfzig Ellen vorn und je zwanzig Ellen an allen Seiten Zurückbleiben.
7R.ELIE͑ZER SAGT, WENN IHRE LÄNGE &C. Es wird ja aber gelehrt, R. Elie͑zer sagt, wenn ihre Länge mehr als das Doppelte ihrer Breite hat, auch nur eine Elle, dürfe man da nicht umhertragen!?
8R.Bebaj b. Abajje erwiderte: In unserer Mišna ist ebenfalls das Doppelte der Breite gemeint. – Demnach ist dies ja dasselbe, was R.Jose sagt!? –
9Sie streiten bezüglich der viereckigen Form, von der die Rabbanan sprechen.
10R.JOSE SAGT &C. Es wurde gelehrt: R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R.Jose, und R.Bebaj sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R.A͑qiba;
11beide erleichternd. Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.Jose, so könnte man glauben, nur wenn sich da eine Wächterhütte oder ein Wohnhaus befindet, daher lehrt er uns, die Halakha sei wie R.A͑qiba.
12Und würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.A͑qiba, so könnte man glauben, nicht wenn er lang und schmal ist, daher lehrt er uns, die Halakha sei wie R.Jose.
13Wenn ein Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das der Wohnung angeschlossen wurde, in seiner größeren Hälfte besäet wird, so gleicht es einem Garten, und [das Umhertragen] ist in diesem verboten,
14und wenn es in seiner größeren Hälfte mit Bäumen bepflanzt wird, so gleicht es einem Vorhofe, und [das Umhertragen] ist in diesem erlaubt.
15«Wenn es in seiner größeren Hälfte besäet wird.» R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: Dies nur, wenn mehr als zwei Seáflächen, wenn aber nur zwei Seáflächen, so ist es erlaubt. –
16Also nach R.Šimo͑n, denn wir haben gelernt, R.Šimo͑n sagt, sowohl Dächer, als auch Höfe und Gehege seien ein Gebiet hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath da befinden, nicht aber hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath im Hause befinden.
17Aber auch nach R.Šimo͑n verliert ja die kleinere Hälfte ihre Bedeutung
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.