Eruvin — Blatt 24b
1Amemar sagte: Jedoch nur dann, wenn [das Wasser] brauchbar ist, nicht aber wenn es nicht brauchbar ist.
2R.Aši sagte: Auch wenn es brauchbar ist, nur dann, wenn das Wasserbett nicht mehr als zwei Seáflächen hat, wenn es aber mehr als zwei Seáflächen hat, ist es verboten.
3Dies ist aber nichts; dies ist nicht anders als eine Fruchtgrube.
4In Pum-Nahara war ein Gehöft, dessen eine Seite in die [Durchgangsgasse zur] Stadt und dessen andere Seite in einen Zugang zu einem Weinberge mündete, und dieser Zugang zum Weinberge reichte bis zum Ufer eines Flusses.
5Da sprach Abajje: Was machen wir da? Macht man eine Wand am Ufer des Flusses, so kann man ja keine Wand für eine Wand machen;
6und macht man die Form einer Tür am Zugang zum Weinberge, so kommen die Kamele und werfen sie ein.
7Vielmehr, sagte Abajje, setze man einen Pfosten am Zugang zum Weinberge, und da dieser wirksam ist für den Zugang zum Weinberge, so ist er wirksam auch für das Gehöft.
8Raba sprach zu ihm: Man würde sagen, ein Pfosten sei wirksam für den Zugang zum Weinberge!?
9Vielmehr, sagte Raba, setze man einen Pfosten an den Eingang der [Durchgangsgasse zur] Stadt, und da er für die [Durchgangsgasse zur] Stadt wirksam ist, so ist er wirksam auch für das Gehöft.
10Man darf somit in der [Durchgangsgasse zur] Stadt umhertragen, ebenso auch im Gehöfte; ob man aber auch aus der [Durchgangsgasse zur] Stadt in das Gehöft und aus dem Gehöfte in die [Durchgangsgasse zur] Stadt tragen darf, streiten R.Aḥa und Rabina: einer verbietet es, und einer erlaubt es.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.