Eruvin — Blatt 25a
1Einer erlaubt es, weil da niemand wohnt, und einer verbietet es, weil es zuweilen als Aufenthalt dient und man veranlaßt werden könnte, [in einem solchen auch sonst] umherzutragen.
2Wenn man ein Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das einer Wohnung nicht angeschlossen wurde, kleiner machen will und man dies durch [Anpflanzung von] Bäumen tut, so ist dies keine Verkleinerung;
3baut man da eine zehn [Handbreiten] hohe und vier breite Säule, so ist dies eine Verkleinerung; hat sie keine drei [Handbreiten], so ist dies keine Verkleinerung. Hat sie zwischen drei und vier [Handbreiten], so ist dies, wie Rabba sagt, eine Verkleinerung, und wie Raba sagt, keine Verkleinerung.
4Rabba sagt, dies sei eine Verkleinerung, weil [bei einer solchen Breite] keine Verbindung erfolgt; Raba sagt, dies sei keine Verkleinerung, weil [eine Breite] unter vier [Handbreiten] unbedeutend ist.
5Hat man vier [Handbreiten] von der Wand einen Zaun gern acht, so ist dies wirksam, wenn weniger als drei, so ist dies nicht wirksam. Wenn von drei bis vier [Handbreiten], so ist dies nach Rabba wirksam und nach Raba nicht wirksam.
6Rabba sagt, es sei wirksam, weil [bei einer solchen Breite] keine Verbindung erfolgt; Raba sagt, es sei nicht wirksam, weil [eine Breite] unter vier [Handbreiten] unbedeutend ist.
7R.Šimi lehrte dies erleichternd. Überstreicht man die Wände mit Mörtel [so dick], daß er auch allein stehen würde, so ist dies eine Verkleinerung; wenn er aber allein nicht stehen würde, so ist dies, wie Rabba sagt, eine Verkleinerung, und wie Raba sagt, keine Verkleinerung.
8Rabba sagt, dies sei eine Verkleinerung, da er ja gegenwärtig steht; Raba sagt, dies sei keine Verkleinerung, denn da er allein nicht stehen würde, so ist dies nichts.
9Wenn man vier [Handbreiten] von einem Hügel eine Wand macht, so ist dies wirksam,
10wenn aber weniger als drei [Handbreiten] oder am Rande des Hügels, so besteht hierüber ein Streit zwischen R.Ḥisda und R.Hamnuna: einer sagt, es sei wirksam, und einer sagt, es sei nicht wirksam.
11Es ist zu beweisen, daß R.Ḥisda es ist, welcher sagt, es sei wirksam. Es wurde nämlich gelehrt: Wenn man eine Wand auf einer Wand macht, so ist dies, wie R.Ḥisda sagt, hinsichtlich des Šabbaths wirksam,
12jedoch eignet man sich dadurch das Vermögen eines Proselyten nicht an.
13R.Šešeth sagt, dies sei auch hinsichtlich des Šabbaths nicht wirksam. Schließe hieraus.
14R.Ḥisda sagte: R.Sešeth pflichtet mir jedoch bei, daß es, wenn man eine Wand auf einem Hügel macht, wirksam sei.–
15Aus welchem Grunde? – Weil man sich oben im Luftraume der Wand befindet.
16Rabba b.Bar Ḥana fragte: Wie ist es, wenn die untere Wand versinkt und die obere stehen bleibt? –
17In welcher Hinsicht: wenn hinsichtlich des Vermögens eines Proselyten, so ist dies ja das, was Jirmeja Biraá [lehrte]. Jirmeja Biraá sagte nämlich im Namen R.Jehudas: Wenn jemand Rübensaat in die Furchen des Grundstückes eines [verstorbenen] Proselyten gestreut hat, und darauf ein anderer Jisraélit da ein wenig gräbt, so erwirbt es der zweite und nicht der erste,
18weil er durch das Hineinstreuen [den Boden] nicht verbessert hat, vielmehr erfolgt die Verbesserung von selbst.
19Wenn aber hinsichtlich des Šabbaths, so ist diese ja eine am Šabbath entstandene Wand,
20und es wird gelehrt, daß jede am Šabbath entstehende Wand, ob versehentlich oder absichtlich, als Wand gelte!? –
21Hierzu wurde gelehrt, R.Naḥman sagte, dies gelte nur vom Werfen, das Tragen aber ist da verboten. –
22Die Lehre R.Naḥmans bezieht sich nur auf den Fall, wenn es vorsätzlich erfolgt ist.
23Einst machte eine Frau eine Wand auf einer Wand, um sich das Vermögen eines [verstorbenen] Proselyten [anzueignen]; da kam ein anderer und grub da ein wenig. Als er vor R.Naḥman kam, sprach er es ihm zu, und als hierauf jene kam und vor ihm schrie, sprach er zu ihr: Was kann ich dir helfen, wenn du die Besitznahme nicht auf die Weise vollzogen hast, wie andere Leute es tun.
24Wenn ein Gehege drei Seáflächen hat und man eine Seáflâche überdacht, so vergrößert es, wie Rabba sagt, der Luftraum unter der Bedachung; R.Zera sagt, der Luftraum unter der Bedachung vergrößere es nicht.
25Es ist anzunehmen, daß Rabba und R.Zera den Streit von Rabh und Šemuél führen, denn es wird gelehrt: In einer Säulenhalle auf einer Ebene darf man, wie Rabh sagt, unbeschränkt umhertragen, und wie Šemuél sagt, nur vier Ellen.
26Rabh sagt, man dürfe da unbeschränkt umhertragen, denn wir sagen, der Deckenrand reiche [fiktiv] bis unten und schließe sie ab. Šemuél sagt, man dürfe da nur vier Ellen tragen, denn wir sagen nicht, der Deckenrand reiche bis unten und schließe sie ab. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.