Eruvin — Blatt 25b

1Ist es wie bei einer Säulenhalle gemacht, so ist dem auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn sie wie ein Mattenzelt gemacht ist.

2R.Zera sprach: Ich gebe zu, daß, wenn ein Gehege in seiner ganzen Breite nach einem Vorhofe durchbrochen wird, [da umherzutragen] verboten sei, weil ihn der Luftraum des Vorhofes größer macht.

3R.Joseph wandte ein: Sollte ihn denn der Luftraum, der an sich erlaubt ist, verboten machen!?

4Abajje erwiderte: Wohl nach R.Šimo͑n, aber auch nach R.Šimo͑n [ist es hierbei verboten], da der Raum der [durchbrochenen] Wand hinzukommt.

5R.Ḥisda sagte nämlich: Wenn ein Gehege in seiner ganzen Breite nach einem Vorhofe durchbrochen wird, so ist [das Umhertragen] im Vorhofe erlaubt und im Gehege verboten. –

6Im Vorhofe wohl deshalb, weil noch eine Bordschwelle zurückbleibt, und es kann ja auch umgekehrt vorkommen!? –

7Vielmehr, jenes macht der Raum der Wand größer, diesen aber nicht.

8Einst stürzte die äußere Mauerwand eines Landhauses ein, in dessen Nähe sich ein Obstgarten befand. Da wollte R.Bebaj sagen, man stütze sich auf die inneren Wände.

9R.Papi aber sprach zu ihm: Weil ihr von Gekürzten stammt, redet ihr auch gekürzte Worte. Diese Wände sind nur für den Innenraum und nicht für den Außenraum.

10Einst sprach der Exilarch, der einen Schattenbaum in seinem Obstgarten hatte, zu R.Hona b.Ḥenana: Möge der Meister eine Maßnahme treffen, daß wir da morgen speisen dürfen.

11Da machte er da [eine Laube] aus Rohrstäben [in Abständen von] weniger als drei Handbreiten. Da ging Raba und zog sie heraus,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.