Eruvin — Blatt 26a
1und hierauf kamen R.Papa und R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, und nahmen sie fort.
2Am nächsten Tage wies Rabina Raba auf folgenden Einwand hin: [ Das Weichbild ] einer neuen Stadt wird nach den Wohnhäusern, und einer alten nach der Stadtmauer gemessen.
3Welche heißt neu, und welche heißt alt? Neu, wenn sie zuerst ummauert und nachher bewohnt wurde, alt, wenn sie zuerst bewohnt und nachher ummauert wurde. Hierbei ist es ja ebenso, wie zuerst ummauert und nachher bewohnt.
4R.Papa sprach zu Raba: R.Asi sagte, der Schutzzaun der Baumeister gelte nicht als Wand. Ein solcher gilt nicht als Wand, weil er nur [provisorisch] zur Aufbewahrung dient, ebenso gilt auch diese nicht als Wand, da sie nur [provisorisch] zur Aufbewahrung dient.
5R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sprach zu Raba: R. Hona sagte, ein Zaun, der nur zum Ablegen dient, gelte nicht als Zaun.
6So machte auch Rabba b.Abuha in ganz Maḥoza den E͑rub für jede Häuserreihe besonders, wegen der Ochsengräben, und die Ochsengräben gleichen einem Zaune zum Ablegen.
7Da las der Exilarch über sie: Weise sind sie, Böses zu tun, aber Gutes zu tun verstehen sie nicht.
8R.ELEA͑J SAGTE: ICH HÖRTE VON R.ELIE͑ZER: SELBST WENN ER EINEN FLÄCHENRAUM VON EINEN KOR [AUSSAAT] HAT. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht Ḥananjas, denn es wird gelehrt: Ḥananja sagt, auch wenn er einen Flächenraum von vierzig Seá hat, wie ein königlicher Freiplatz.
9R. Joḥanan sagte: Beide entnehmen es aus ein und demselben Schriftverse. Es heißt: Ješa͑ja hatte den mittleren Hof [des Palastes] noch nicht verlassen; geschrieben steht Stadt und gelesen wird Hof. Hieraus, daß die königlichen Freiplätze groß sind wie eine Mittelstadt.
10Ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, die Mittelstadt habe einen Flächenraum von einem Kor, und einer ist der Ansicht, die Mittelstadt habe einen Flächenraum von vierzig Seá. –
11Was suchte da Ješa͑ja? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrt, daß Ḥizqija krank war und Ješa͑ja ein Kollegium an seine Tür gesetzt hatte.
12Hieraus, daß, wenn ein Schriftgelehrter krank ist, man ein Kollegium an seine Tür setze. Dies ist aber keine Art, denn dadurch könnte man den Satan reizen.
13FERNER HÖRTE ICH VON IHM, DASS, WENN VON DEN BEWOHNERN DES VORHOFES EINER VERGESSEN HAT, SICH AM E͑RUB ZU BETEILIGEN, ES IHM VERBOTEN SEI.
14Wir haben ja aber gelernt, es sei ihm und ihnen verboten, etwas in sein Haus oder aus diesem zu bringen!?
15R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte im Namen des R.Šešeth: Das ist kein Widerspruch;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.