Eruvin — Blatt 28a

1daß, wer eine Putitha gegessen hat, viermal, wer eine Ameise, fünfmal, wer eine Hornis, sechsmal Geißelhiebe erhalte, wenn dem so wäre, so sollte er wegen einer Puṭitha auch wegen [Essens] eines (auf der Erde kriechenden) Kriechtieres Geißelhiebe erhalten!?

2Vielmehr, sagte Rabina, besteht ein Unterschied zwischen ihnen beim Geflügel; nach dem, der Frucht aus Frucht, was seine Nahrung aus dem Boden zieht, sagt, auch dieses, da seine Nahrung vom Boden kommt, und nach dem, der Erdgeborenes sagt, Geflügel [nicht], da es aus dem Schlamme erschaffen wurde. –

3Was ist der Grund dessen, der Geflügel einschließt, und was ist der Grund dessen, der Geflügel ausschließt? –

4Wer Geflügel einschließt, ist der Ansicht, die zweite Generalisierung sei die Hauptsache, und wenn auf die Spezialisierung eine Generalisierung folgt, so ist die Generalisierung eine Hinzufügung zur Spezialisierung, somit ist alles einbegriffen, und die erste Generalisierung dient dazu, das auszuschließen, was nicht in zwei Hinsichten gleich ist.

5Und wer Geflügel ausschließt, ist der Ansicht, die erste Generalisierung sei die Hauptsache, und wenn auf die Generalisierung eine Spezialisierung folgt, so enthält die Generalisierung nur das, was die Spezialisierung nennt, nur dieses, anderes aber nicht, und die zweite Generalisierung dient dazu, das einzuschließen, was in allen drei Hinsichten gleich ist.

6R.Jehuda sagte im Namen des R.Šemuél b. Šilath im Namen Rabhs: Man darf einen E͑rub bereiten aus Kardamom, Portulak und Melilotenklee, nicht aber aus Getreidegras und schlechten Datteln. –

7Darf man denn einen E͑rub aus Melilotenklee bereiten, es wird ja gelehrt, Melilotenklee mögen nur diejenigen essen, die viele Kinder haben, nicht aber diejenigen, die keine haben, und wenn er hart zur Saat ist, auch diejenigen nicht, die viele Kinder haben!? –

8Dies ist auf den zu beziehen, der nicht hart zur Saat ist, für solche, die viele Kinder haben.

9Wenn du willst, sage ich: tatsächlich auch für solche, die keine Kinder haben, da er verwendbar ist für solche, die viele Kinder haben. Wir haben ja auch gelernt, daß man einen E͑rub für einen Naziräer aus Wein und für einen Jisraéliten aus Hebe bereiten dürfe; also deshalb, weil er, wenn auch nicht für diesen, für einen anderen verwendbar ist, ebenso ist er hierbei wenn auch nicht für diesen, für einen anderen verwendbar.

10Wenn da aber willst, sage ich: Rabh spricht vom medischen Melilotenklee. –

11Darf man es denn nicht aus Getreidegras, R.Jehuda sagte ja im Namen Rabhs, man dürfe aus Hopfen und Getreidegras einen E͑rub bereiten, und man spreche über sie den Segen ‘Der die Bodenfrucht erschafft’!? –

12Das ist kein Einwand; eines sagte Rabh, bevor er nach Babylonien kam, und eines sagte er, nachdem er nach Babylonien gekommen war. –

13Ist Babylonien denn Mehrheit der Welt!? Es wird ja gelehrt: Wenn jemand Bohnen, Gerste und Bockshornklee als Grünkraut gesäet hat, so ist seine Absicht gegenüber dem Verfahren der ganzen Welt bedeutungslos; daher ist die Saat zehntpflichtig und das Kraut zehntfrei. Wenn jemand Kresse und Rauke als Grünkraut gesäet hat, so sind sie als Kraut und als Saat zu verzehnten; wenn jemand sie wegen der Saat gesäet hat, so sind sie als Saat und als Kraut zu verzehnten. –

14Rabh spricht von solchen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.