Eruvin — Blatt 30a

1es braucht aber für Arme kein Gewand der Reichen zu sein.

2Wolltest du sagen, da erschwerend und dort erschwerend, so wird ja gelehrt, R.Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, man bereite den E͑rub für einen Kranken oder einen Greis aus [zwei] für ihn ausreichenden Mahlzeiten, und für einen Gefräßigen aus [zwei] für einen Durchschnittsmenschen ausreichenden Mahlzeiten!? – Das ist ein Einwand. –

3Kann R.Šimo͑n b. Elea͑zar dies denn gesagt haben, es wird ja gelehrt, R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagt, für O͑g, den König von Basan, sei eine seinem Umfange entsprechende Tür erforderlich!? –

4Und Abajje!? – Wie sollte man es denn da anders machen, etwa ihn zerstückeln und hinausbringen!?

5Sie fragten: Streiten die Rabbanan gegen R.Šimo͑n b. Elea͑zar oder nicht!? – Komm und höre: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R.Joḥanans, für O͑g, den König von Basan sei eine Tür von vier [Handbreiten] erforderlich. –

6Dies in dem Falle, wenn viele kleinere Öffnungen vorhanden sind und darunter eine von vier [Handbreiten], da man bei einer Erweiterung bestimmt diese er weitern würde.

7R.Ḥija b.R.Aši sagte im Namen Rabhs: Man darf einen E͑rub aus rohem Fleische bereiten. R.Šimi b.Ḥija sagte: Man darf einen E͑rub aus rohen Eiern bereiten. – Wieviel? – R.Naḥman b. Jiçḥaq sagte: eines; Sinaj sagte, zwei.

8WER SICH SPEISEN ABGELOBT, DEM SIND WASSER &C. ERLAUBT. Demnach heißen nur Wasser und Salz nicht ‘Speise’, wohl aber heißt alles andere ‘Speise’, somit wäre dies eine Widerlegung Rabhs und Šemuéls, denn Rabh und Šemuél sagen beide, daß man den Segen ‘Der allerlei Speisen erschafft’ nur über die fünf Getreidearten spreche!? –

9Sind sie denn nicht bereits widerlegt worden!? Mag auch dies eine Widerlegung sein.

10R.Hona erwiderte: Wenn er sich alles, was nährt, abgelobt hat. – Nur Wasser und Salz nähren nicht, wohl aber nährt alles andere,

11dagegen erzählte ja Rabba b.Bar Ḥana: Als wir R.Joḥanan folgten, um genezaretische Früchte zu essen, pflegten wir jeder, wenn wir hundert waren, je zehn zu nehmen, und wenn wir zehn waren, je hundert zu nehmen; und obgleich ein Korb von drei Seá keine hundert von diesen fassen konnte, aß er sie alle und schwor, daß er noch keine Nahrung gekostet habe!? – Sage: Speise.

12R.Hona sagte im Namen Rabhs: [Sagt jemand:] ‘ich schwöre, diesen Laib nicht zu essen’, so darf er für ihn als E͑rub verwendet werden, [wenn aber:] ‘dieser Laib sei mir [verboten]’, so darf er für ihn nicht als E͑rub verwendet werden.

13Man wandte ein: Wenn jemand sich den Genuß eines Laibes abgelobt hat, so darf er für ihn als E͑rub verwendet werden. Doch wohl, wenn er gesagt hat: ‘sei mir [verboten]’!? – Nein, wenn er gesagt hat: ‘diesen [nicht zu essen]’.

14Dies ist auch einleuchtend, denn es heißt im Schlußsätze: Nur dann, wenn er gesagt hat: ‘ich schwöre von diesem nichts zu kosten’. –

15Wenn er demnach nicht als E͑rub verwendet werden darf, falls er gesagt hat: ‘sei mir [verboten]’, wozu heißt es weiter, daß er für ihn nicht als E͑rub verwendet werden dürfe, falls er gesagt hat: ‘dieser Laib sei heilig’, weil Geheiligtes nicht als E͑rub verwendet werden darf, er sollte ja beim [Profanen] unterscheiden: dies nur wenn er gesagt hat: ‘diesen [nicht zu essen]’, wenn er aber gesagt hat: ‘sei mir [verboten]’, so darf er für ihn nicht als E͑rub verwendet werden!? –

16R.Hona kann dir erwidern: wenn er für ihn als E͑rub verwendet werden darf, falls er gesagt hat: ‘sei mir [verboten]’, ist ja dagegen vom Anfangssatze ein Einwand zu erheben. –

17[Die Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn jemand sich den Genuß eines Laibes abgelobt hat, so darf er für ihn als E͑rub verwendet werden, und selbst wenn er gesagt hat: ‘sei mir [verboten]’, ist es ebenso, als würde er gesagt haben: ‘ich schwöre, von diesem nichts zu kosten’. –

18Immerhin ist dies ein Einwand gegen R.Hona!? – Er ist der Ansicht R.Elie͑zers, denn es wird gelehrt: R.Elie͑zer sagte: [Sagt jemand:] ‘ich schwöre, diesen Laib nicht zu essen’, so darf er für ihn als E͑rub verwendet werden; [wenn aber:] ‘dieser Laib sei mir [verboten]’, so darf er für ihn nicht als E͑rub verwendet werden. –

19Kann R.Elie͑zer denn dies gesagt haben, es wird ja gelehrt: Die Regel hierbei ist: bezieht er das Verbot des Genießens von der Speise auf seine Person, so darf sie für ihn als E͑rub verwendet werden, ist ihm aber die Speise an sich verboten, so darf sie für ihn nicht als E͑rub verwendet werden. R. Elie͑zer sagte: [Sagt jemand:] ‘dieser Laib sei mir [verboten]’, so darf er für ihn als E͑rub verwendet werden; [wenn aber:] ‘dieser Laib sei heilig’, so darf er für ihn nicht als E͑rub verwendet werden, weil Geheiligtes nicht als E͑rub verwendet werden darf!? –

20Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R.Elie͑zers.

21MAN DARF EINEN E͑RUB BEREITEN FÜR EINEN NAZIRÄER AUS WEIN &C. Unsere Mišna vertritt somit nicht die Ansicht der Schule Šammajs, denn es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe keinen E͑rub bereiten für einen Naziräer aus Wein und für einen Jisraéliten aus Hebe; die Schule Hillels sagt, man dürfe einen E͑rub bereiten für einen Naziräer aus Wein und für einen Jisraéliten aus Hebe. Die Schule Hillels sprach zur Schule Šammajs: Pflichtet ihr etwa nicht bei,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.