Eruvin — Blatt 30b

1daß man zum Versöhnungstage für einen Erwachsenen einen E͑rub bereiten dürfe?

2Diese erwiderte: Freilich. Jene sprach: Wie man für einen Erwachsenen zum Versöhnungstage einen E͑rub bereiten darf, ebenso darf man einen E͑rub bereiten für einen Naziräer aus Wein und für einen Jisraéliten aus Hebe. –

3Und die Schule Šammajs!? – Da ist es ja am Tage [der Bereitung] eine geeignete Mahlzeit, hier aber ist sie auch am Tage [der Bereitung] ungeeignet. –

4Also nicht nach Ḥananja, denn es wird gelehrt: Ḥananja sagt, die Schule Šammajs habe bezüglich des E͑rubs nichts zugegeben; vielmehr müsse er sein Lager und all seine Gebrauchsgeräte dahin bringen. –

5Wessen Ansicht vertritt folgende Lehre: Hat jemand seinen E͑rub in schwarzen [Gewändern] niedergelegt, so darf er da nicht in weißen hingehen: hat er ihn in weißen niedergelegt, so darf er da nicht in schwarzen hingehen. Wessen nun? R.Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die des Ḥananja, nach der Schule Šammajs. –

6Nach Ḥananja darf er also nur in schwarzen nicht hingehen, wohl aber in weißen, und dieser sagt ja, er müsse sein Lager und seine Gebrauchsgeräte dahinbringen!? – Er meint es wie folgt: hat jemand seinen E͑rub in weißen [Gewändern] niedergelegt und muß schwarze anlegen, so darf er da auch in weißen nicht hingehen. Nach wessen Ansicht? R.Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Nach Ḥananja, nach der Schule Šammajs.

7SYMMACHOS SAGT, NUR AUS PROFANEM. Bezüglich des Weines für einen Naziräer streitet er also nicht: weshalb? – Dieser kann um die Auflösung nachsuchen. –

8Auch bei der Hebe kann man ja um Auflösung nachsuchen!? – Wenn man es auf löst, so ist es ja Unverzehntetes. –

9Man kann ja die Hebe von anderem absondern!? – Genossen stehen nicht im Verdachte, die Hebe von Nichtzusammenliegendem abzusondern. –

10Man kann ja die Hebe davon selbst absondern!? – Wenn dann das [für den E͑rub] erforderliche Quantum fehlen würde. –

11Wieso ist dies ausgemacht? – Vielmehr, Symmachos ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen, alles, was des Feierns wegen verboten ist, sei auch bei Dämmerung verboten. –

12Wessen Ansicht vertritt das, was wir gelernt haben: In manchen Fällen richte man sich nach der Person: bei der Handvoll zum Speisopfer, bei der hohlen Hand Räucherwerk, beim Trinken eines Schluckes am Versöhnungstage und bei der Speise zu zwei Mahlzeiten für den E͑rub. Wessen nun? R.Zera erwiderte: Die des Symmachos, welcher sagt, [die Speise] müsse für die betreffende Person brauchbar sein. –

13Er streitet also gegen R.Šimo͑n b.Elea͑zar, denn es wird gelehrt: R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagt, man bereite einen E͑rub für einen Kranken oder einen Greis aus [zwei] für ihn ausreichenden Mahlzeiten und für einen Gefräßigen aus [zwei] für einen Durchschnittsmenschen ausreichenden Mahlzeiten. –

14Beziehe dies auf einen Kranken und einen Greis, nicht aber auf einen Gefräßigen, da seine Eigenart gegenüber der aller anderen Menschen bedeutungslos ist.

15FÜR EINEN PRIESTER AUF EINEM GRÄBERPFLUGE. Denn R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls, man dürfe auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasen und weitergehen. Auch sagte R.Jehuda b. Ami im Namen R.Jehudas, ein ausgetretener Gräberpflug sei rein.

16R.JEHUDA SAGT, SOGAR ZWISCHEN GRÄBERN. Es wird gelehrt: Weil er da in einer Truhe, einer Kiste oder in einem Schrank geschützt hinkommen kann. Er ist also der Ansicht, das bewegliche Zelt heiße Zelt,

17somit führen sie denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Wer in einer Truhe, einer Kiste oder in einem Schrank in das Land der weltlichen Völker kommt, ist nach Rabbi unrein und nach R.Jose b. R.Jehuda rein.

18Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, das bewegliche Zelt heiße kein Zelt, und einer ist der Ansicht, das bewegliche Zelt heiße Zelt. –

19Es wird gelehrt, R.Jehuda sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.