Eruvin — Blatt 31b

1und den einquartierten Truppen Demaj zu essen geben.

2Auch sagte R.Hona: Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe den Armen kein Demaj zu essen geben; die Schule Hillels sagt, man dürfe den Armen Demaj zu essen geben.

3AUS ERSTEM ZEHNTEN &C. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er bereits von den Halmen abgehoben und davon nur die Zehnthebe und nicht die große Hebe abgesondert worden ist.

4Dies nach R.Abahu im Namen des Reš Laqiš, denn R.Abahu sagte im Namen des Reš Laqiš: Der erste Zehnt, den man vorher von den Halmen abgesondert hat, ist von der großen Hebe frei, denn es heißt: ihr sollt davon eine Hebe für den Herrn abheben, einen Zehnten vom Zehnten; einen Zehnten vom Zehnten habe ich dir geboten, nicht aber die große Hebe und die Zehnthebe vom Zehnten.

5R.Papa sprach zu Abajje: Demnach [sollte er davon frei sein], auch wenn er ihm beim Getreidehaufen zuvorgekommen ist!? Dieser erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift: von all eueren Zehnten sollt ihr eine Hebe für den Herrn

6Was veranlaßt dich dazu? – Dieses ist bereits Getreide, jenes aber ist kein Getreide.

7AUS ZWEITEM ZEHNTEN UND GEHEILIGTEM, DIE AUSGELÖST WORDEN SIND. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn man den Grundwert, aber nicht das Fünftel entrichtet hat; er lehrt uns, daß es vom Fünftel nicht abhängig sei.

8NICHT ABER AUS UNVERZEHNTETEM. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des rabbanitisch Unverzehnteten nötig, zum Beispiel in einem undurchlochten Pflanzentopfe gezogen.

9AUS ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ABGESONDERT WORDEN IST. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er ihm beim Getreidehaufen zuvorgekommen ist; wenn davon die Zehnthebe, aber nicht die große Hebe entrichtet worden ist.

10Man könnte glauben, es verhalte sich so, wie R.Papa zu Abajje gesagt hat, so lehrt er uns, daß es sich so verhalte, wie dieser ihm erwidert hat.

11AUS ZWEITEM ZEHNTEN UND GEHEILIGTEM, DIE NICHT AUSGELÖST WORDEN SIND. Selbstverständlich!? –

12Dies ist wegen des Falles nötig, wenn man sie zwar ausgelöst hat, jedoch nicht nach Vorschrift; wenn man den Zehnten durch ein ungemünztes Silberstück ausgelöst hat, während der Allbarmherzige sagt: du sollst das Geld binden, eine Sache, worauf eine Figur sich befindet.

13Oder wenn man Geheiligtes durch ein Grundstück ausgeweiht hat, während der Allbarmherzige sagt: er gebe das Geld und erstehe es.

14WENN JEMAND SEINEN E͑RUB SCHICKT DURCH EINEN TAUBEN, BLÖDEN, MINDERJÄHRIGEN ODER EINEN, DER [DAS GESETZ VOM] E͑RUB NICHT ANERKENNT, SO IST DER E͑RUB UNGÜLTIG; WENN ER ABER JEMAND IHN IN EMPFANG ZU NEHMEN BEAUFTRAGT HAT, SO IST ER GÜLTIG.

15GEMARA. Der Minderjährige nicht, dagegen sagte ja R.Hona, der Minderjährige dürfe [die Speisen zum] E͑rub einfordern!? – Das ist kein Widerspruch; das eine gilt vom Gebiet-E͑rub und das andere gilt vom Hof-E͑rub.

16ODER EINEN, DER [DAS GESETZ VOM] E͑RUB NICHT ANERKENNT. Wer ist es? R.Ḥisda erwiderte: Samaritaner.

17WENN ER ABER JEMAND IHN IN EMPFANG ZU NEHMEN BEAUFTRAGT HAT, SO IST ER GÜLTIG. Es ist ja zu befürchten, er bringt ihn vielleicht nicht hin!? – Wie R.Ḥisda erklärt hat, wenn man dabei steht und ihn beobachtet, ebenso auch hier indem Falle, wenn man dabeisteht und ihn beobachtet.–

18Es ist ja zu befürchten, jener nimmt ihn vielleicht nicht in Empfang!? – Wie R.Jeḥiél erklärt hat, es gilt als feststehend, ein Bote führe seinen Auftrag aus, ebenso auch hierbei, es gilt als feststehend, ein Bote führe seinen Auftrag aus. –

19Worauf bezieht sich das, was R.Ḥisda und R. Jeḥiél gesagt haben? – Auf folgende Lehre: Wenn man den E͑rub einem Elefanten gegeben hat, und er ihn hingebracht hat, einem Affen, und er ihn hingebracht hat, so ist er ungültig; wenn er aber jemand ihn in Empfang zu nehmen beauftragt hat, so ist er gültig. – Vielleichtbringt er ihn nicht hin!? R.Ḥisda erwiderte: Wenn man dabei steht und ihn beobachtet. – Vielleicht nimmt ihn jener nicht in Empfang!? R.Jeḥiél erwiderte: Es gilt als feststehend, ein Bote führe seinen Auftrag aus.

20R. Naḥman sagt, bei [einem Gebote der] Tora gilt es nicht als feststehend, daß ein Bote seinen Auftrag ausführe,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.