Eruvin — Blatt 33a

1und wenn er den Šabbath am Stamme zu verweilen beabsichtigte. – Wieso heißt es demnach ‘oberhalb’ und ‘unterhalb’!? – Wenn [der Ast] senkrecht ausläuft. –

2Er kann ihn ja aber von oben her holen!? –

3Wenn die Leute da [ihre Last] schultern. U͑la sagte nämlich: Wenn jemand etwas wirft und es auf einem neun [Handbreiten] hohen Pfahle liegen bleibt, auf dem die Leute [ihre Last] schultern, so ist er schuldig.

4Was ist das [für ein Streit zwischen] Rabbi und den Rabbanan? –

5Es wird gelehrt: Hat man den E͑rub auf einen Baum oberhalb zehn Handbreiten niedergelegt, so ist er kein E͑rub, wenn unterhalb zehn Handbreiten, so ist der E͑rub gültig, jedoch darf man ihn nicht fortnehmen; wenn innerhalb drei [Handbreiten], darf man ihn auch fortnehmen. Hat man ihn in einen Fruchtkorb gelegt und diesen an den Baum gehängt, selbst höher als zehn Handbreiten, so ist der E͑rub gültig – so Rabbi. Die Weisen sagen, wenn der E͑rub sich auf einer Stelle befindet, aus der man ihn nicht fortnehmen darf, sei er kein E͑rub. –

6Worauf bezieht sich das, was die Weisen sagen: wenn auf den Schlußsatz, so wären sie demnach der Ansicht, daß es auch seitlich verboten sei; und wenn auf den Anfangssatz, [so ist einzuwenden:]

7von welchem Baume gilt dies: ist er keine vier [Handbreiten stark], so ist er ja Freigebiet, und ist er vier [Handbreiten stark], so nützt es ja nicht, daß man [den E͑rub] in einen Fruchtkorb legt!?

8Rabina erwiderte: Der Anfangssatz gilt von dem Falle, wenn er vier [Handbreiten] stark ist, und der Schlußsatz, wenn er keine vier [Handbreiten] stark ist, der Fruchtkorb ihn aber auf vier [Handbreiten] ergänzt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.