Eruvin — Blatt 33b

1Rabbi ist der Ansicht R.Meírs und der Ansicht R.Jehudas.

2Er ist der Ansicht R.Meírs, welcher sagt, man erweitere zur Ergänzung,

3und er ist der Ansicht R.Jehudas, welcher sagt, der E͑rub müsse sich auf einem vier [Handbreiten] breiten Raume befinden, was aber der Baum [ohne den Korb] nicht ist. —

4Wo [lehrt dies] R.Jehuda? — Es wird gelehrt: R.Jehuda sagte: Wenn jemand auf öffentlichem Gebiete einen Balken [in die Erde] steckt und darauf seinen E͑rub niederlegt, so ist, wenn er zehn [Handbreiten] hoch und vier breit ist, der E͑rub gültig, und wenn er keine zehn [Handbreiten] hoch und vier breit ist, der E͑rub nicht gültig. —

5Im Gegenteil, erst recht, er befindet sich ja mit seinem E͑rub auf ein und demselben Gebiete!? — Er meint es vielmehr wie folgt: ist er zehn [Handbreiten] hoch, so muß er oben vier breit sein, ist er keine zehn [Handbreiten] hoch, so braucht er oben keine vier breit zu sein. —

6Also nicht wie R.Jose b. R.Jehuda, denn es wird gelehrt: R.Jose b. R.Jehuda sagte: Wenn jemand auf öffentlichem Gebiete eine Stange [in die Erde] gesteckt, worauf er einen Korb gestellt hat, und [einer] etwas wirft und es darin liegen bleibt, so ist er schuldig. —

7Du kannst auch sagen, wie R.Jose b. R.Jehuda, denn da ist die Stange von den Wänden umgeben, hierbei aber nicht.

8R.Jirmeja erwiderte: Anders ist es bei einem Fruchtkorbe, den man neigen und nach innerhalb zehn [Handbreiten] bringen kann.

9R.Papa saß und trug diese Lehre vor; da wandte Rabh b. Šaba gegen R.Papa ein. Wie mache er es? Am ersten [Tage] bringe er [den E͑rub] hin und bleibe bei ihm, bis es dunkel wird, sodann nehme er ihn mit und gehe seines Weges, und am zweiten bleibe er bei ihm, bis es dunkel wird, und er darf ihn essen und seines Weges gehen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.