Eruvin — Blatt 36a

1Raba erklärte: Da gibt es zwei Belassungen zur Erleichterung, hierbei aber gibt es nur eine Belassung zur Erleichterung. —

2Aber auch R.Jose befindet sich ja in einem Widersprüche mit sich selbst!?

3R.Hona b.Ḥenana erwiderte: Anders ist es bei der Unreinheit, die ihren Ursprung in der Tora hat. — Das Šabbathgesetz ist ja ebenfalls aus der Tora!? — R.Jose ist der Ansicht, das Gesetz von den Šabbathgebieten sei rabbanitisch.

4Wenn du aber willst, sage ich: das eine ist seine eigne Ansicht, das andere ist die Ansicht seines Lehrers. Dies ist auch zu beweisen, denn es heißt: R.Jose sagte: Eutolmios bekundete im Namen von fünf Ältesten, daß der zweifelhafte E͑rub gültig sei. Schließe hieraus.

5Raba erklärte: Da ist der Grund R.Joses der, weil man den Unreinen in seinem bisherigen Zustande belasse und annehme, er sei nicht untergetaucht. —

6Im Gegenteil, man belasse doch das Tauchbad in seinem bisherigen Zustande und nehme an, daß nichts gefehlt habe!? — Wenn das Tauchbad vorher nicht nachgemessen wurde.

7Es wird gelehrt: Von welchem Falle sagt R.Jose, der zweifelhafte E͑rub sei gültig? Wenn man einen E͑rub aus Hebe bereitet hat und es zweifelhaft ist, ob sie bereits am Tage unrein war oder es erst nach der Dunkelheit geworden ist, desgleichen auch, wenn es von den Früchten zweifelhaft ist, ob sie bereits am Tage verzehntet waren oder erst nach der Dunkelheit verzehntet worden sind. In einem solchen Falle ist der zweifelhafte E͑rub gültig.

8Wenn man aber einen E͑rub aus Hebe bereitet hat und es zweifelhaft ist, ob sie rein oder unrein war, desgleichen auch, wenn es von den Früchten zweifelhaft ist, ob sie verzehntet worden sind, so ist dies kein zweifelhafter E͑rub, der gültig ist. —

9Bei der Hebe wohl deshalb, weil man sage, die Hebe sei bei ihrem bisherigen Zustande zu belassen, und sie war dann rein, somit sollte man ja auch von den Früchten sagen, sie seien bei ihrem bisherigen Zustande zu belassen, und sie waren dann un verzehntet!? —

10Lies nicht: es zweifelhaft ist, ob sie bereits am Tage verzehntet waren, sondern: es zweifelhaft ist, ob sie bereits am Tage bemischt worden sind oder erst nach der Dunkelheit bemischt worden sind.

11R.Šemuél b. R.Jiçḥaq fragte R.Hona: Wie ist es, wenn jemand zwei Brote vor sich hat, eines unrein und eines rein, und sagt: bereitet mir einen E͑rub mit dem reinen, wo es sich auch befindet?

12Dies ist fraglich sowohl nach R.Meír als auch nach R.Jose. Dies ist fraglich nach R.Meír, denn R.Meír ist vielleicht seiner Ansicht nur da, wo Reines garnicht vorhanden ist, während hierbei [auch] Reines vorhanden ist. Oder aber: auch R.Jose ist dieser Ansicht nur da, wo dieser [den E͑rub], wenn er rein ist, kennt, während er ihn hierbei überhaupt nicht kennt.

13Dieser erwiderte: Sowohl nach R.Jose als auch nach R.Meír muß es noch am Tage eine brauchbare Mahlzeit sein, was hierbei nicht der Fall ist.

14Raba fragte R.Naḥman: Wie ist es, wenn jemand von einem Laib [gesagt hat:] ‘er sei heute profan und morgen heilig’, und man für ihn mit diesem einen E͑rub bereitet hat? Dieser erwiderte: Der E͑rub ist gültig. —

15Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ‘er sei heute heilig und morgen profan’, und man für ihn mit diesem einen E͑rub bereitet hat? Dieser erwiderte: Der E͑rub ist ungültig. — Was ist der Unterschied?

16Dieser erwiderte: Wenn du ein Kor Salz gemessen haben wirst. [Sagte er:] ‘heute profan und morgen heilig’, so ist im Zweifel die Heiligkeit darauf nicht gekommen; [sagte er:] ‘heute heilig und morgen profan’, so ist im Zweifel die Heiligkeit davon nicht fort.

17Dort haben wir gelernt: Wenn jemand mit einer am selben Tage untergetauchten Kanne [Wein] von einem Fasse mit unverzehntetem Zehnten abschöpft und sagt: ‘dies sei, sobald es dunkel ist, Zehnthebe’, so sind seine Worte gültig;

18sagt er: ‘bereitet mir damit einen E͑rub’, so hat er nichts gesagt. Raba sagte: Dies besagt, daß der E͑rub mit dem Schlüsse des [scheidenden] Tages Gültigkeit erlange,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.