Eruvin — Blatt 40a
1sondern [am selben Tage] von außerhalb des Šabbathgebietes gekommen; wer davon aß, war der Ansicht, was für den einen Jisraéliten gebracht wird, sei für einen anderen Jisraéliten erlaubt,
2und wer davon nicht aß, war der Ansicht, bei allem, was in das Haus des Exilarchen kommt, werde mit allen Rabbanan gerechnet. —
3Aber R.Šešeth traf ja Rabba b. Šemuél und fragte ihn!? — Dies ist nie geschehen.
4Einst wurden Rüben nach Maḥoza gebracht, und Raba erlaubte, als er sah, daß sie welk waren, davon zu kaufen, indem er sagte, sie seien gewiß am vorherigen Tage gepflückt worden.
5Wollte man einwenden, sie sind ja von außerhalb des Šabbathgebietes eingeführt worden, so ist, was für einen Jisraéliten eingeführt wurde, einem anderen Jisraéliten erlaubt, und umsomehr diese, die für die Nichtjuden eingeführt worden sind.
6Als er aber bemerkte, daß man noch mehr brachte, verbot er dies.
7Einst erlaubte Rabina, an Myrten, die die Gärtner am zweiten Festtage geschnitten hatten, abends sofort [nach Ausgang des Festes] zu riechen. Da sprach Raba b. Taḥlipha zu Rabina: Möge der Meister es ihnen verbieten, weil sie in der Tora nicht kundig sind.
8R. Šema͑ja wandte ein: Also nur aus dem Grunde, weil sie in der Tora nicht kundig sind, wenn sie aber in der Tora kundig wären, wäre es ihnen erlaubt; man muß ja so lange warten, wie [das Abschneiden] dauert!? Hierauf gingen sie zu Raba und fragten ihn, und er erwiderte ihnen: Man muß so lange warten, wie [das Abschneiden] dauert.
9R.DOSA SAGTE: WER &C. VOR DAS VORBETERPULT TRITT &C.
10Rabba erzählte: Als wir bei R.Hona waren, fragten wir, ob am Neujahrsfeste [im Gebete] des Neumonds zu erwähnen sei: erwähne man dessen, da sie auch durch die Zusatzopfer getrennt sind, oder genügt eine Erwähnung für beide?
11Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: R.Dosa sagte: Wer &c. vor das Vorbeterpult tritt &c. Dies bezieht sich wohl auf die Erwähnung. —
12Nein, auf die bedingungsweise Bestimmung.
13Dies ist auch einleuchtend, denn in einer Barajtha wird gelehrt: Ebenso verfuhr R.Dosa an allen Neumonden des ganzen Jahres. Erklärlich ist es, daß sie ihm nicht zugestimmt haben,
14wenn du sagst, es beziehe sich auf die bedingungsweise Bestimmung, weshalb aber stimmten sie ihm nicht zu, wenn du sagst, es beziehe sich auf die Erwähnung selbst!? —
15Wozu ist, wenn du sagst, es beziehe sich auf die bedingungsweise Bestimmung, der Streit über beides nötig!? — Dies ist nötig: Würde er es nur vom Neujahrsfeste gelehrt haben, so könnte man glauben, die Rabbanan seien dieser Ansicht nur in diesem Falle, weil man sie geringzuschätzen veranlaßt werden könnte, während sie bezüglich der Neumonde des ganzen Jahres R.Jose zustimmen.
16Und würde er es nur [von den Neumonden] gelehrt haben, [so könnte man glauben,] R.Dosa sei dieser Ansicht nur bei diesen, während er bei jenem den Rabbanan zustimme. Daher ist beides nötig.
17Man wandte ein: Wenn das Neujahr auf einen Šabbath fällt, so spreche man, wie die Schule Šammajs sagt, zehn, und wie die Schule Hillels sagt, neun Segenssprüche. Wenn dem nun so wäre, so müßte man ja nach der Schule Šammajs elf [sprechen]!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.