Eruvin — Blatt 46a

1So sollte es erst recht verboten sein, da [das Wasser erst am Šabbath] entstanden ist? —

2Vielmehr, das Wasser bewegt sich in den Wolken fort. — Jetzt nun, wo du darauf gekommen bist, ist auch vom Ocean nichts einzuwenden, weil das Wasser im Ocean sich fortbewegt, und es wird gelehrt, fließende Ströme und sprudelnde Quellen gleichen den Füssen jedermanns.

3R.Ja͑qob b. Idi sagte im Namen des R.Jehošua͑ b. Levi: Die Halakha ist wie R.Joḥanan b. Nuri. R.Zera fragte R.Ja͑qob b.Idi: Hast du dies ausdrücklich gehört oder aus einem Schlüsse gefolgert? Dieser erwiderte: Ich habe dies ausdrücklich gehört. —

4Was ist dies für ein Schluß? — R.Jehošua͑ b.Levi sagte, beim E͑rub sei die Halakha nach dem Erleichternden zu entscheiden. —

5Wozu beides?

6R.Zera erwiderte: Dies ist nötig. Würde er nur gesagt haben, die Halakha sei wie R.Joḥanan b. Nuri, so könnte man glauben, sowohl erleichternd als auch erschwerend, daher lehrte er uns, daß beim E͑rub die Halakha nach dem Erleichternden zu entscheiden sei. —

7Sollte er nur sagen, die Halakha sei beim E͑rub nach dem Erleichternden zu entscheiden, wozu sagte er auch, die Halakha sei wie R.Joḥanan b.Nuri? —

8Dies ist nötig; man könnte glauben, nur wenn ein einzelner gegen einen einzelnen oder mehrere gegen mehrere streiten, nicht aber, wenn ein einzelner gegen mehrere streitet.

9Raba sprach zu Abajje: Merke, das [Gesetz] vom E͑rub ist ja rabbanitisch, somit ist es ja einerlei, ob ein einzelner gegen einen einzelnen oder ein einzelner gegen mehrere!?

10R.Papa entgegnete Raba: Unterscheidest du denn bei einem rabbanitischen [Gesetze] nicht zwischen einem einzelnen gegen einen einzelnen und einem einzelnen gegen mehrere,

11wir haben ja gelernt, R.Elie͑zer sagt, wenn einer Frau drei Perioden verstrichen sind, habe sie an ihrer Zeit genug,

12und hierzu wird gelehrt, daß Rabbi einst nach R.Elie͑zer entschieden hatte, und nachdem er sich erinnerte, gesagt habe, R.Elie͑zer verdiene es, daß man sich in einem Notfalle auf ihn stütze.

13Woran erinnerte er sich: wollte man sagen, er erinnerte sich, daß die Halakha nicht wie R.Elie͑zer, sondern wie die Rabbanan sei, wieso durfte er im Notfalle nach seiner Ansicht entscheiden!?

14Vielmehr, die Halakha war weder nach R.Elie͑zer noch nach den Rabbanan entschieden worden, und er erinnerte sich, daß nicht ein einzelner, sondern mehrere gegen ihn streiten; er sagte dann, R.Elie͑zer verdiene es, daß man sich in einem Notfalle auf ihn stütze.

15R.Mešaršeja sprach zu Raba, und wie manche sagen, R. Naḥman b.Jiçḥaq zu Raba: Unterscheidet man denn bei einem rabbanitischen [Gesetze] nicht zwischen einem einzelnen gegen einen einzelnen und einem einzelnen gegen mehrere,

16es wird ja gelehrt: Wegen einer unverspäteten Todesnachricht ist die siebentägige und die dreißigtägige Trauer abzuhalten, wegen einer verspäteten ist nur eine eintägige Trauer abzuhalten.

17Welche heißt unverspätete und welche heißt verspätete? Innerhalb dreißig Tagen heißt sie unverspätet, nach dreißig Tagen heißt sie verspätet — so R.A͑qiba. Die Weisen sagen, sowohl wegen der unverspäteten Todesnachricht als auch wegen der verspäteten sei die siebentägige und die dreißigtägige Trauer abzuhalten.

18Hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R.Joḥanans: Wenn sonst ein einzelner erleichternd ist und mehrere erschwerend sind, ist die Halakha wie die mehreren Erschwerenden, ausgenommen ist es hierbei: obgleich R.A͑qiba erleichternd ist und die Weisen erschwerend sind, ist die Halakha wie R.A͑qiba.

19Er ist nämlich der Ansicht Šemuéls, welcher sagt, bei der Trauer sei die Halakha nach dem Erleichternden zu entscheiden.

20Die Rabbanan haben es nur bei der Trauer erleichtert, sonst aber ist auch bei einem rabbanitischen [Gesetze] zwischen einem einzelnen gegen einen einzelnen und einem einzelnen gegen mehrere zu unterscheiden!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.