Eruvin — Blatt 46b
1R.Papa erwiderte: Dies ist nötig. Man könnte glauben, dies gelte nur vom Hof-E͑rub und nicht vom Gebiet-E͑rub, daher ist beides nötig. —
2Woher weißt du, daß man zwischen einem Hof-E͑rub und einem Gebiet-E͑rub unterscheide? — Wir haben gelernt: R.Jehuda sagte: Diese Worte gelten nur vom Gebiet-E͑rub, beim Hof-E͑rub aber kann dies sowohl mit seinem Wissen als auch ohne sein Wissen erfolgen, weil man einen in seiner Abwesenheit bevorteilen und nicht benachteiligen kann.
3R.Aši erwiderte: Dies ist nötig. Man könnte glauben, dies gelte nur hinsichtlich des Überrestes vom E͑rub, nicht aber hinsichtlich des neu niedergelegten. —
4Woher weißt du, daß man zwischen dem Überreste vom E͑rub und dem neu niedergelegten unterscheide? — Wir haben gelernt: R.Jose sagte: Diese Worte gelten nur vom ursprünglich [niedergelegten] E͑rub, für den Überrest aber reicht auch jedes [Quantum].
5Die Vereinigung der Höfe durch einen E͑rub haben sie überhaupt nur deshalb angeordnet, damit bei den Kindern das Gesetz vom E͑rub nicht in Vergessenheit gerate.
6R.Ja͑qob und R.Zeriqa sagten, die Halakha sei wie R.A͑qiba gegen seinen Genossen, wie R.Jose gegen seine Genossen, und wie Rabbi gegen seinen Genossen. —
7Welche Bedeutung hat dies für die Halakha? — R.Asi sagte, so entscheide man die Halakha; R.Ḥija b. Abba sagte, man neige dazu; R.Jose b.R.Ḥanina sagte, so scheine es.
8In folgendem Wortlaute sagte es R.Ja͑qob b. Idi im Namen R.Joḥanans: [Streiten] R.Meír und R.Jehuda, so ist die Halakha wie R.Jehuda; wenn R.Jehuda und R.Jose, so ist die Halakha wie R.Jose; und selbstverständlich ist, wenn R.Meír und R.Jose, die Halakha wie R.Jose, denn wenn er gegen R.Jehuda nicht gilt, um wieviel weniger gegen R.Jose.
9R.Asi sagte: Auch ich lerne, daß, wenn R.Jose und R.Šimo͑n [streiten], die Halakha wie R.Jose ist. R.Abba sagte nämlich im Namen R.Joḥanans, daß wenn R.Jehuda und R.Šimo͑n [streiten], die Halakha wie R.Jehuda sei, und wenn er gegen R.Jehuda nicht gilt, um wieviel weniger gegen R.Jose.
10Sie fragten: Wie ist es, wenn R.Meír und R.Šimo͑n streiten? — Dies bleibt unentschieden.
11R.Mešaršeja sagte: All diese Regeln haben keine Geltung. — Woher entnimmt dies R.Mešaršeja?
12Wollte man sagen, aus dem, was wir gelernt haben: R.Šimo͑n sagte: Dies ist ebenso, als wenn drei Höfe Ausgänge zu einander und Ausgänge nach öffentlichem Gebiete haben; sind die zwei äußeren mit dem mittelsten durch einen E͑rub verbunden, so ist diesem mit jenen und jenen mit diesem [zu verkehren] erlaubt, beiden äußeren mit einander aber verboten.
13Hierzu sagte R.Ḥama b.Gorja im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R.Šimo͑n. Der gegen ihn streitet, ist ja R.Jehuda, und [in jener Regel] sagtest du, daß, wenn R.Jehuda und R.Šimo͑n [streiten], die Halakha wie R.Jehuda sei. Hieraus wäre somit zu entnehmen, daß sie keine Geltung haben.
14Das ist aber kein Einwand, vielleicht nur da, wo [entgegengesetzt] gelehrt wird, nicht aber da, wo dies nicht gelehrt wird!?
15Und wollte man sagen, aus dem, was wir gelernt haben: Wenn eine private Ortschaft zu einer öffentlichen geworden ist, so darf man sie ganz durch einen E͑rub vereinigen; wenn eine öffentliche Ortschaft zu einer privaten geworden ist, so darf man sie nicht ganz durch einen E͑rub vereinigen, es sei denn, daß man einen Teil ausschließt, der so groß ist wie Neustadt in Judäa, die fünfzig Einwohner hat — so R.Jehuda;
16R.Šimo͑n sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.