Eruvin — Blatt 50b

1und einer ist der Ansicht, er habe ein großes Opfer darbringen wollen.

2Abajje sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn der Baum zwölf Ellen einnimmt, wenn er aber keine zwölf Ellen einnimmt, so ist ein Teil seines Hauses bezeichnet.

3R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, wandte ein: Woher, daß er die vier mittelsten bezeichnet hat, vielleicht bezeichnete er vier Ellen auf der einen Seite oder vier Ellen auf der anderen Seite!?

4Vielmehr, sagte R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn der Baum acht Ellen einnimmt, wenn er aber nur sieben Ellen einnimmt, so ist ein Teil seines Hauses bezeichnet.

5Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél.

6Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Wenn jemand sich unterwegs befindet und es dunkel wird, er aber einen Baum oder eine Steinwand kennt und sagt: unter diesem sei mein Aufenthalt am Šabbath, so hat er nichts gesagt; sagt er aber: an jener Stelle sei mein Aufenthalt am Šabbath, so darf er bis an jene Stelle gehen, und wenn er jene Stelle erreicht, darf er sie ganz durchwandern und zweitausend Ellen ringsum.

7Dies nur in dem Falle, wenn die Stelle gekennzeichnet ist, zum Beispiel ein zehn Handbreiten hoher Hügel, von vier Ellen bis zu zwei Seáflächen groß,

8oder ein zehn [Handbreiten] tiefes Tal, von vier Ellen bis zu zwei Seáflächen groß, ist die Stelle aber nicht gekennzeichnet, so hat er nur vier Ellen.

9Wenn es zwei sind und einer [die Stelle] kennt und der andere nicht, so übertrage der, der die Stelle nicht kennt, seinen Aufenthalt am Šabbath dem, der [die Stelle] kennt, und dieser spreche: an jener Stelle sei [unser] Aufenthalt am Šabbath.

10Dies nur in dem Falle, wenn er die von ihm bestimmten vier Ellen bezeichnet, hat, wenn er aber die von ihm bestimmten vier Ellen nicht bezeichnet hat, so darf er seinen Platz nicht verlassen. —

11Dies ist ja eine Widerlegung Šemuéls!? — Šemuél kann dir erwidern: hier handelt es sich um den Fall, wenn von seinem Standorte bis zum Stamme zweitausendundvier Ellen vorhanden sind, sodaß er, wenn du ihn auf die Seite des Baumes setzest, sich außerhalb des Šabbathgebietes befindet;

12hat er die vier Ellen bezeichnet, so kann er hingehen, hat er die vier Ellen nicht bezeichnet, so kann er nicht hingehen.

13Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél: Wenn jemand sich geirrt und nach zwei [entgegengesetzten] Richtungen einen E͑rub niedergelegt hat, indem er glaubte, man dürfe nach zwei [entgegengesetzten] Richtungen einen E͑rub niederlegen, oder wenn jemand seine Sklaven beauftragt hatte, für ihn einen E͑rub niederzulegen, und einer ihn nördlich und der andere südlich niedergelegt hat, so darf er nördlich so weit gehen, wie der südliche E͑rub es zuläßt, und südlich so weit, wie der nördliche E͑rub es zuläßt;

14haben sie für ihn das Gebiet geteilt, so darf er seinen Platz nicht verlassen. —

15Dies ist ja eine Widerlegung Rabhs!? — Rabh ist Tanna und streitet dagegen.

16SAGT ER: AN SEINEM STAMME SEI MEIN AUFENTHALT AM ŠABBATH, so DARF ER VON SEINEM STANDORTE BIS zu DESSEN STAMME ZWEITAUSEND ELLEN GEHEN, UND EBENSO ZWEITAUSEND ELLEN VON DESSEN STAMME BIS zu SEINER WOHNUNG, SOMIT DARF ER NACH ANBRUCH DER DUNKELHEIT VIERTAUSEND ELLEN GEHEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.