Eruvin — Blatt 51b

1und nur bei einem Armen haben es die Rabbanan erleichtert und nicht bei einem Reichen,

2und R.Jehuda ist der Ansicht, der E͑rub erfolge hauptsächlich mit den Füßen, sowohl für den Armen als auch für den Reichen. Wenn er aber, ‘an jener Stelle’ [gesagt hat], stimmen alle überein, nur ein Armer und nicht ein Reicher.

3[Den Satz:] das ist es, was sie gesagt haben, lehrte R.Meír, und er bezieht sich auf den, der keinen [Baum] kennt oder diese Halakha nicht kennt. Und [den Satz:] nur zur Erleichterung [für den Reichen] sagten sie, man dürfe einen E͑rub aus Brot bereiten, lehrte R.Jehuda.

4R.Ḥisda aber sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn er ‘an jener Stelle’ [gesagt hat], denn R.Meír ist der Ansicht, nur ein Armer und nicht ein Reicher, und R.Jehuda ist der Ansicht, sowohl ein Armer als auch ein Reicher; wenn er aber ‘auf meinem Platze’ [gesagt hat], stimmen alle überein, sowohl ein Armer als auch ein Reicher, denn der E͑rub hat hauptsächlich mit den Füßen zu erfolgen.

5[Den Satz:] das ist es, was sie gesagt haben, lehrte R.Meír, und er bezieht sich auf den, der sich unterwegs befindet, während es dunkel wird. Und [der Satz:] nur zur Erleichterung [für den Reichen] sagten sie, man dürfe einen E͑rub aus Brot bereiten, gilt nach aller Ansicht.

6Übereinstimmend mit R.Naḥman wird gelehrt: Sowohl ein Armer als auch ein Reicher haben den E͑rub mit einer Speise zu bereiten; ein Reicher darf nicht außerhalb des Gebietes hinausgehen und sagen, er wolle auf seinem Standorte Aufenthalt am Šabbath nehmen, denn nur von dem, der sich unterwegs befindet, während es dunkel wird, sagten sie, er bereite einen E͑rub mit den Füßen — so R.Meír.

7R.Jehuda sagt, sowohl ein Armer als auch ein Reicher dürfe einen E͑rub mit den Füßen bereiten; ein Reicher dürfe außerhalb des Gebietes hinausgehen und sagen, er wolle an seinem Standorte Aufenthalt am Šabbath nehmen. Dies ist der eigentliche E͑rub, nur haben die Weisen dem Hausherrn zur Erleichterung erlaubt, seinen E͑rub durch einen Sklaven, einen Sohn oder einen Boten niederlegen zu lassen.

8R.Jehuda erzählte: Einst verteilten die Leute von Beth-Mamal und Beth-Gorjon in Aroma in einem Jahre der Dürre Dörrfeigen und Rosinen an die Armen; da kamen die Armen aus Kephar Šiḥin und Kephar Ḥananja und warteten [am Vorabend des Šabbaths] bis zur Dunkelheit an der Grenze, und am folgenden Tage kamen sie dahin.

9R.Aši sagte: Dies ist auch aus einer Mišna zu entnehmen, denn sie lehrt: Wenn jemand [am Vorabend des Šabbaths] hinausgeht, um sich nach einer Stadt zu begeben, in der sie einen E͑rub niederlegen wollen, und ein Bekannter ihn umzukehren veranlaßt, so darf er da hingehen, allen anderen Leuten der Stadt aber ist es verboten — so R.Jehuda.

10Dagegen wandten wir ein: Welchen Unterschied gibt es denn zwischen ihm und ihnen? Und R.Hona erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er [in beiden Städten] zwei Häuser hat, die zwei Šabbathgebiete von einander entfernt sind;

11er, der sich auf dem Wege befindet, ist ein Armer,

12jene aber sind Reiche. Hieraus, daß, wenn er ‘an jener Stelle’ [gesagt hat], dies nur für einen Armen und nicht für einen Reichen gelte. Schließe hieraus.

13R.Ḥija b. Aši lehrte Ḥija b. Rabh vor Rabh: Sowohl ein Armer als auch ein Reicher. Da sprach Rabh zu ihm: Sage ausdrücklich, die Halakha sei wie R.Jehuda.

14Rabba b. R.Ḥanan pflegte [am Šabbath] von Artebana nach Pumbeditha zu gehen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.