Eruvin — Blatt 52a

1indem er [am Vorabend] zu sagen pflegte, er wolle in Çinta Aufenthalt am Šabbath haben. Abajje sprach zu ihm: Du stützest dich wohl darauf, daß [bei einem Streite zwischen] R.Meír und R.Jehuda die Halakha wie R.Jehuda sei, und R.Ḥisda gesagt hat, sie streiten über den Fall, wenn er ‘an jener Stelle’ [gesagt hat];

2aber R.Naḥman [sagte entgegengesetzt], und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit ihm!? Dieser erwiderte: Ich trete zurück.

3Rami b. Ḥama fragte: Sie sagten, wer von dem Platze für den Šabbath persönlich Besitz nimmt, habe vier Ellen; hat sie auch derjenige, der einen E͑rub niederlegen läßt oder nicht?

4Raba erwiderte: Komm und höre: Nur als Erleichterung für den Reichen, damit er nicht hinzugehen und seinen E͑rub mit den Füßen zu machen brauche, sagten sie, daß man den E͑rub aus Brot bereite. Wieso ist dies, wenn du sagst, er habe sie nicht, eine Erleichterung, dies ist ja eine Erschwerung. —

5Dennoch ist es einem lieber, sich nicht bemühen und hingehen zu müssen.

6WENN JEMAND [AM VORABEND DES ŠABBATHS] HINAUSGEHT, UM SICH NACH EINER STADT ZU BEGEBEN, IN DER SIE EINEN E͑RUB NIEDERLEGEN WOLLEN, UND EIN BEKANNTER IHN UMZUKEHREN VERANLASST, SO DARF ER DA HINGEHEN, ALLEN ANDEREN LEUTEN DER STADT ABER IST ES VERBOTEN — so R.JEHUDA.

7R.MEÍR SAGT, WER EINEN E͑RUB MACHEN KONNTE UND ES UNTERLASSEN HAT, SEI [WIE EIN] ESEL- UND KAMELTREIBER .

8GEMARA. Welchen Unterschied gibt es zwischen ihm und ihnen? R.Hona erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er [in beiden Städten] zwei Häuser hat, die zwei Šabbathgebiete von einander entfernt sind;

9er, der sich auf dem Wege befindet, ist ein Armer, jene aber sind Reiche.

10Ebenso wird gelehrt: Wenn jemand [in zwei Städten] zwei Häuser hat, die von einander zwei Šabbathgebiete entfernt sind, so hat er, sobald er vom Wege Besitz genommen hat, den E͑rub erworben — so R.Jehuda.

11Noch mehr sagte R.Jose b. R.Jehuda: Selbst wenn ein Bekannter ihn trifft und zu ihm sagt: übernachte hier, da es jetzt heiß ist, da es jetzt kalt ist, darf er da am folgenden Morgen hingehen.

12Rabba sagte: Alle stimmen überein, daß er es sagen muß, sie streiten nur, ob er sich [auf den Weg] begeben haben muß.

13R.Joseph sagte: Alle stimmen überein, daß er sich [auf den Weg] begeben haben muß, sie streiten nur, ob er es auch sagen muß. —

14Wessen Ansicht vertritt das, was Ola gesagt hat: Wenn jemand sich auf den Weg begeben hat und ein Bekannter ihn umzukehren veranlaßt, so ist er umgekehrt und hat von dem Wege Besitz genommen. —

15Wenn umgekehrt, wieso Besitz genommen, wenn Besitz genommen, wieso ist er umgekehrt!? —

16Er meint es wie folgt: obgleich er umgekehrt ist, hat er von ihm Besitz genommen. Wessen? — Die des R. Joseph, nach R.Jose b. R.Jehuda.

17Einst brachte R.Jehuda b. Ištatha dem R.Nathan b.Oša͑ja einen Korb Früchte, und als er fortgehen wollte, ließ dieser ihn die Treppe hinabsteigen und sprach zu ihm: Übernachte hier und gehe morgen früh.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.