Eruvin — Blatt 52b
1Also nach R.Joseph, nach der Ansicht des R.Jose b. R.Jehuda? —
2Nein, nach Rabba, nach der Ansicht R.Jehudas.
3R.MEÍR SAGT, WER EINEN E͑RUB MACHEN KONNTE &C. Dies wurde ja bereits einmal gelehrt: ist es zweifelhaft, so ist er, wie R.Meír und R.Jehuda sagen, [wie ein] Esel- und Kameltreiber!?
4R.Šešeth erwiderte: Sage nicht, nach R.Meír sei er, nur wenn es zweifelhaft ist, ob er einen E͑rub niedergelegt hat, [wie ein] Esel- und Kameltreiber, wenn er aber bestimmt keinen E͑rub niedergelegt hat, sei er nicht [wie ein] Esel- und Kameltreiber,
5vielmehr ist er auch dann [wie ein] Esel- und Kameltreiber, wenn er bestimmt keinen E͑rub niedergelegt hat; hierbei hat er ja bestimmt keinen E͑rub niedergelegt, dennoch ist er [wie ein] Esel- und Kameltreiber.
6WER AUS DEM ŠABBATHGEBIETE HINAUSGEGANGEN IST, AUCH NUR EINE ELLE, DARF NICHT MEHR HINEINGEHEN; R.ELIE͑ZER SAGT, WENN ZWEI, DÜRFE ER HINEINGEHEN, WENN DREI, DÜRFE ER NICHT HINEINGEHEN.
7GEMARA. R.Ḥanina sagte: Hat jemand einen Fuß innerhalb des Šabbathgebietes und den anderen Fuß außerhalb des Šabbathgebietes, so darf er nicht hineingehen, denn es heißt: wenn du [vom Entheiligen] des Šabbaths deinen Fuß fernhältst; es heißt deinen Fuß. —
8Es wird ja aber gelehrt, daß, wenn einen Fuß innerhalb des Šabbathgebietes und den anderen Fuß außerhalb des Šabbathgebietes, er hineingehen dürfe!? — Dies nach den Anderen. Es wird nämlich gelehrt: Andere sagen, er gehe da, wo sich der größere Teil seines Körpers befindet.
9Manche lesen: R.Ḥanina sagte: Hat jemand einen Fuß innerhalb des Šabbathgebietes und den anderen Fuß außerhalb des Šabbathgebietes, so gehe er hinein, denn es heißt: wenn du [vom Entheiligen] des Šabbaths deinen Fuß fernhältst, und wir lesen: deine Füße. —
10Es wird ja aber gelehrt, er dürfe nicht hineingehen!? — Er ist der Ansicht der Anderen. Es wird nämlich gelehrt: [Andere sagen, er gehe da,] wo sich der größere Teil seines Körpers befindet.
11R.ELIE͑ZER SAGT, WENN ZWEI, DÜRFE ER HINEINGEHEN, WENN DREI, DÜRFE ER NICHT HINEINGEHEN. Es wird ja aber gelehrt: R.Elie͑zer sagt, wenn eine, dürfe er hineingehen, wenn zwei, dürfe er nicht hineingehen!? — Das ist kein Einwand; jenes, wenn er außerhalb der ersten [Elle] sich in der zweiten befindet, dies, wenn er außerhalb der zweiten sich in der dritten befindet. —
12Es wird ja aber gelehrt, R.Elie͑zer sagt, selbst wenn nur eine Elle, dürfe er nicht hineingehen!? — Dies gilt vom Messenden. Wir haben nämlich gelernt: Dem Messenden aber, von dem sie sprechen, gebe man nur zweitausend Ellen, auch wenn das Maß in einer Höhle endet.
13WER BEI ANBRUCH DER DUNKELHEIT AUCH NUR EINE ELLE AUSSERHALB SEINES ŠABBATHGEBIETES SICH BEFINDET, DARF NICHT MEHR HINEINGEHEN; R.ŠIMO͑N SAGT, AUCH WENN FÜNFZEHN ELLEN, DÜRFE ER NOCH HINEINGEHEN, WEIL DIE FELDMESSER DIE MESS [STRICKE] NICHT FEST ANZIEHEN, WEGEN DER SICH IRRENDEN.
14GEMARA. Es wird gelehrt: Wegen der beim Messen sich Irrenden.
15WIE WIRD DAS WEICHBILD DER STÄDTE FESTGESETZT? WENN EIN HAUS HINAUSRAGT UND EIN HAUS HINEINRAGT, EIN MAUERVORSPRUNG HINAUSRAGT UND EIN MAUERVORSPRUNG HINEINRAGT, ODER WENN DA ZEHN HANDBREITEN HOHE MAUERRESTE,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.