Eruvin — Blatt 5a
1und derjenige, der vier [Handbreiten] sagt, ist der Ansicht, man dürfe unter dem Balken keine Arbeit verrichten. –
2Nein, beide sind der Ansicht, man dürfe seine Arbeit unter dem Balken verrichten, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und einer ist der Ansicht, der Querbalken diene als Wand.
3Wenn du aber willst, sage ich: beide sind auch der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und ihr Streit besteht darüber, ob das Kennzeichen unten dem Kennzeichen oben gleicht; einer ist der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche dem oberen Kennzeichen, und einer ist der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche nicht dem oberen Kennzeichen.
4Wenn du aber willst, sage ich: beide sind der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche dem oberen Kennzeichen, und sie streiten darüber, ob eine Reduktion zu berücksichtigen ist.
5Wie tief grabe man, wenn [der Durchgang] keine zehn Handbreiten [hoch] ist und man ihn zur erforderlichen Höhe ergänzen will? -- Wie tief man grabe, man grabe so tief als nötig!? – Vielmehr, in welcher Ausdehnung? R. Joseph sagt, vier [Handbreiten], und Abajje sagt, vier Ellen. –
6Es ist anzunehmen, daß sie über die Lehre R.Amis und R.Ašis streiten, denn es wurde gelehrt: Wenn die Seitenwand nahe dem Durchgang durchbrochen wird, so ist, wie im Namen R.Amis und R.Ašis gelehrt wurde, falls eine Latte von vier [Handbreiten] zurückbleibt, eine Lücke von zehn [Ellen ] zulässig;
7wenn aber nicht, so ist nur eine von weniger als drei [Handbreiten ] zulässig, nicht aber eine von drei [Handbreiten ]. R. Joseph ist also der Ansicht R.Amis, Abajje ist aber nicht der Ansicht R.Amis. –
8Abajje kann dir erwidern: da handelt es sich um die Wiederherstellung des Durchgangs, hierbei aber um die Errichtung des Durchgangs, daher nur dann, wenn vier Ellen vorhanden sind, sonst aber nicht.
9Abajje sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Die Durchgangsgasse wird nur dann durch Pfosten und Balken erlaubt, wenn Häuser und Vorhöfe nach dieser geöffnet sind.
10Wie ist dies denn bei vier [Handbreiten] möglich!?
11Wolltest du sagen, wenn die Türen sich in der [gegenüberliegenden] mittelsten Wand befinden, so sagte ja R.Naḥman, es sei uns überliefert, daß eine Durchgangsgasse nur dann durch Pfosten und Balken erlaubt wird, wenn sie länger als breit ist und Häuser und Vorhöfe nach dieser geöffnet sind!? –
12Und R.Joseph!? – Die Tür kann sich in einem Winkel befinden.
13Abajje sprach [ferner]: Dies entnehme ich aus folgendem: Rami b.Ḥama sagte im Namen R.Honas, daß, wenn ein Pfosten aus der Seitenwand der Durchgangsgasse hervorragt, er, falls er vier Ellen breit ist, als Pfosten gelte, und kein Pfosten sei außerdem nötig, und falls er vier Ellen breit ist, er als Durchgangswand gelte, und ein Pfosten sei außerdem nötig. –
14Und R.Joseph!? – Um die Eigenschaft eines Pfostens zu verlieren, müssen es allerdings vier Ellen sein, als Durchgang zu gelten, genügen jedoch auch vier [Handbreiten].
15Der Text. Rami b.Ḥama sagte im Namen R.Honas: Wenn ein Pfosten aus der Seitenwand des Durchgangs hervorragt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.