Eruvin — Blatt 60a

1sich durch einen E͑rub zu vereinigen, sie einander [die Benutzung], wenn sich dazwischen eine Höhung von vier [Handbreiten] befindet, nicht verboten machen, wenn aber nicht, wohl verboten machen!? —

2Dies gilt von dem Falle, wenn der Balkon keine zehn [Handbreiten] hoch ist. —

3Was nützt denn bei einem Balkon, der keine zehn [Handbreiten] hoch ist, eine Höhung!? — Wenn er bis zehn Ellen ein Geländer hat; haben sie da eine Höhung gemacht, so haben sie sich davon losgesagt.

4R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Eine mit Leitern ausgefüllte Wand, selbst mehr als zehn [Ellen], gilt als Zaun.

5R.Beruna wandte gegen R.Jehuda in der Kelter des R.Senina ein: Kann denn Šemuél gesagt haben, eine solche gelte als Zaun, R.Naḥman sagte ja im Namen Šemuéls, daß, wenn die Bewohner des Balkons und die Bewohner des Vorhofes vergessen haben, sich durch einen E͑rub zu vereinigen, sie einander [die Benutzung], wenn sich zwischen ihnen eine Höhung von vier [Handbreiten] befindet, nicht verboten machen, wenn aber nicht, wohl verboten machen!? —

6Dies gilt von dem Falle, wenn der Balkon keine zehn [Handbreiten] hoch ist. — Was nützt bei einem Balkon, der keine zehn [Handbreiten] hoch ist, eine Höhung!? — Wenn er bis auf zehn Ellen ein Geländer hat; haben sie da eine Höhung gemacht, so haben sie sich davon losgesagt.

7Einst kamen die Leute von Qaqonja zu R.Joseph und ersuchten ihn, ihnen einen Mann zu senden, der ihnen ihre Ortschaft durch einen E͑rub vereinige. Da sprach er zu Abajje: Geh, bereite ihnen einen E͑rub; achte aber darauf, daß sie nicht zu mir ins Lehrhaus klagen kommen. Als er da hinkam und Häuser sah, die ihre Türen nach dem Flusse hatten, sprach er: Diese sollen von der Stadt zurückbleiben.

8Darauf sprach er: Wir haben gelernt, daß man sie nicht vollständig vereinigen dürfe, demnach muß man sie, wenn man es wünscht, vereinigen können; ich will ihnen Fenster nach der Stadt machen, damit eine Vereinigung durch die Fenster möglich sei.

9Darauf sprach er: Dies ist nicht nötig; Rabba b. Abuha machte ja in ganz Maḥoza einen E͑rub für jede Straßenreihe besonders, wegen der Ochsengräben; da wurde die eine als zurückbleibende für die anderen betrachtet, obgleich sie, auch wenn sie es wollten, nicht vereinigt werden konnten.

10Darauf sprach er: Es ist doch nicht gleich; dort konnten sie sich durch die Dächer vereinigen, hierbei aber nicht; daher müssen Fenster gemacht werden.

11Darauf sprach er: Es sind keine Fenster nötig; Mar b. Pupidatha aus Pumbeditha hatte einen Strohschuppen, der als Zurückbleibendes für ganz Pumbeditha galt.

12Hierauf sprach er: Das ist es, was der Meister zu mir sagte: achte aber darauf, daß sie nicht zu mir ins Lehrhaus klagen kommen.

13ES SEI DENN, MAN SCHLIESSE EINEN TEIL AUS, DER SO [GROSS] IST, WIE NEUSTADT IN JUDÄA. Es wird gelehrt: R.Jehuda sagte: Es gab eine Stadt in Judäa, die Ḥadaša [Neustadt] hieß, die fünfzig Einwohner hatte, Männer, Frauen und Kinder; diese war Zurückgebliebenes, und nach dieser schätzten es die Weisen.

14Sie fragten: Wie verhält es sich mit Ḥadaša selbst? — Wie Ḥadaša Zurückbleibendes der großen Stadt ist, so ist auch die große Stadt Zurückbleibendes der kleinen. —

15Vielmehr, wie verhält es sich mit einer Stadt, die so klein wie Ḥadaša ist? — [Hierüber streiten] R.Hona und R.Jehuda: einer sagt, es sei ein Zurückbleibendes nötig, und einer sagt, es sei nicht nötig.

16R.ŠIMO͑N SAGT, DREI HÖFE &C. R.Ḥama b. Gorja sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R.Šimo͑n. R.Jiçḥaq sagte: Selbst ein Haus und ein Hof. — «Ein Haus und ein Hof,» wie kommst du darauf!? — Sage vielmehr: ein Haus in einem Hofe.

17Abajje fragte R.Joseph: Ist das, was R.Jiçḥaq [gesagt hat], eine [überlieferte] Lehre oder eine eigene Ansicht? Dieser erwiderte: Was kommt es darauf an? Jener entgegnete: Eine Lehre vortragen nur als Singsang!?

18WENN JEMAND SICH IN DER OSTSEITE BEFINDET UND SEINEN SOHN BEAUFTRAGT, FÜR IHN EINEN E͑RUB IN DER WESTSEITE ZU MACHEN, ODER IN DER WESTSEITE UND SEINEN SOHN BEAUFTRAGT, FÜR IHN EINEN E͑RUB IN DER OSTSEITE zu MACHEN, SO IST ES IHM, WENN ER VON SEINEM HAUSE ZWEITAUSEND ELLEN UND VON SEINEM E͑RUB WEITER ENTFERNT IST, NACH SEINEM HAUSE ERLAUBT UND NACH SEINEM E͑RUB VERBOTEN,

19UND WENN VON SEINEM E͑RUB ZWEITAUSEND ELLEN UND VON SEINEM HAUSE WEITER, NACH SEINEM HAUSE VERBOTEN UND NACH SEINEM E͑RUB ERLAUBT.

20WER SEINEN E͑RUB IM WEICHBILDE DER STADT NIEDERLEGT, HAT NICHTS GETAN;

21WER IHN AUSSERHALB DES GEBIETES NIEDERLEGT, AUCH NUR EINE ELLE,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.