Eruvin — Blatt 66a

1Ihr habt recht getan, daß ihr gemietet habt. Die Nehardee͑nser staunten darüber: kann R.Joḥanan dies denn gesagt haben, R.Joḥanan sagte ja, das Mieten gleiche der Bereitung des E͑rub, doch wohl: wie die Bereitung des E͑rub noch am Tage erfolgen muß, ebenso das Mieten noch am Tage!? —

2Nein, wie der E͑rub keine Peruṭa zu betragen braucht, ebenso braucht der Mietspreis keine Peruṭa zu betragen, wie ferner die Beteiligung am E͑rub durch einen Mietling und einen Erntesammler [des Nichtjuden] erfolgen kann, ebenso das Mieten durch einen Mietling und einen Erntesammler,

3und wie endlich, wenn fünf Personen in einem Hofe wohnen, einer den E͑rub für alle niederlegt, ebenso erfolgt, wenn fünf Personen in einem Hofe wohnen, das Mieten durch einen für alle.

4R.Elea͑zar staunte darüber. Da sprach R.Zera: Weshalb staunte R.Elea͑zar? Darauf sprach R.Šešeth: Ein so bedeutender Mann wie R.Zera weiß nicht, weshalb R.Elea͑zar staunte! Dem widerspricht die Ansicht seines Lehrers Šemuél,

5denn Šemuél sagte: In allen Fällen, wo sie einander [den Hof] verboten machen, aber einen E͑rub bereiten können, kann man das Besitzrecht aufgeben, wo sie einen E͑rub bereiten können und einander [den Hof] nicht verboten machen, oder ihn einander verboten machen und keinen E͑rub bereiten können, kann man das Besitzrecht nicht aufgeben.

6Wenn sie einander [den Hof] verboten machen, aber einen E͑rub bereiten können, kann man das Besitzrecht aufgeben: beispielsweise zwei Höfe, einer hinter dem anderen.

7Wenn sie einen E͑rub bereiten können und [den Hof] einander nicht verboten machen, kann man das Besitzrecht nicht aufgeben: beispielsweise zwei Höfe mit einer Tür dazwischen.

8Wenn sie ihn einander verboten machen und keinen E͑rub bereiten können, kann man das Besitzrecht nicht aufgeben, dies schließt wohl den Fall ein, wenn da ein Nichtjude mitwohnt.

9Und da man, wenn er am vorangehenden Tage anwesend ist, von ihm am vorangehenden Tage mieten kann,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.