Eruvin — Blatt 67b

1Auch wenn die Öffnung nach einem Gehege führt.

2Rabba und R.Joseph sagten beide: Ein Nichtjude mache verboten, wenn [sein Hof nach einem Gehege führt], das zwei Seáflächen hat, wenn aber mehr als zwei Seáflächen, mache er nicht verboten,

3und ein Jisraélit mache nicht verboten, wenn es zwei Seáflächen hat,

4und verboten, wenn mehr als zwei Seáflächen.

5Raba b. Ḥaqlaj fragte R.Hona: Wie ist es, wenn [ein Hof] eine Öffnung nach einem Gehege hat? Dieser erwiderte: Sie sagten, bei zwei Seáflächen mache es verboten, wenn aber mehr als zwei Seáflächen, mache es nicht verboten.

6U͑la sagte im Namen R.Joḥanans: Wer etwas in ein nicht mit der Wohnung verbundenes Gehege, das größer ist als eine Zweiseáfläche, oder gar in ein solches von einem Kor oder zwei Kor wirft, ist schuldig, weil es ein geschlossener Raum ist, dem nur die Bewohner fehlen.

7R.Hona b. Ḥenana wandte ein: Von einem zehn [Handbreiten] hohen und vier breiten Felsen auf dem Meere darf man nichts ins Meer, noch aus dem Meere auf diesen bringen; ist er niedriger, so darf man dies. Wie weit? Bis zwei Seáflächen.

8Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen, auf den Schlußsatz, wieso nur bis zwei Seáflächen und nicht mehr, man bringt ja aus einem Neutralgebiete nach einem Neutralgebiete!?

9Doch wohl auf den Anfangssatz, und [die Lehre] ist wie folgt zu verstehen: von einem zehn [Handbreiten] hohen und vier breiten Felsen auf dem Meere darf man nichts ins Meer, noch aus dem Meere auf diesen bringen. Wie weit? Bis zwei Seáflächen. Ist er aber größer als zwei Seáflächen, so darf man umhertragen. Er gilt somit als Neutralgebiet. Dies ist also eine Widerlegung R.Joḥanans?

10Raba erwiderte: Nur wer eine Barajtha zu erklären nicht imstande ist, entnimmt hieraus eine Widerlegung R.Joḥanans. Tatsächlich bezieht es sich auf den Anfangssatz, und [die Lehre] ist wie folgt zu verstehen: Auf [dem Felsen] selbst darf man wohl umhertragen. Wie weit? Bis zwei Seáflächen.

11R.Aši erklärte: Tatsächlich bezieht es sich auf den Anfangssatz, denn sie sagten dies, und sie selbst sagten jenes.

12Sie sagten, in einem nicht mit der Wohnung verbundenen Gehege von mehr als zwei Seáflächen dürfe man nicht mehr als vier Ellen tragen, und sie sagten auch, man dürfe nichts aus einem Privatgebiete nach einem Neutralgebiete bringen.

13Bei [einem Felsen] von zwei Seáflächen, auf dem man in seiner ganzen Ausdehnung umhertragen darf, haben die Rabbanan das Umhertragen aus dem Meere nach diesem oder aus diesem nach dem Meere verboten, weil er dann ein richtiges Privatgebiet ist;

14hat er aber mehr als zwei Seáflächen, sodaß man auf diesem in seiner ganzen Ausdehnung nichts umhertragen darf, so haben die Rabbanan das Umhertragen aus diesem nach dem Meere und aus dem Meere nach diesem erlaubt, weil man sonst glauben könnte, er sei richtiges Privatgebiet, und man würde verleitet werden, auf diesem in seiner ganzen Ausdehnung umherzutragen. —

15Womit ist dies anders!? — [Das Umhertragen] auf diesem ist nicht selten, aus diesem nach dem Meere oder aus dem Meere nach diesem ist es selten.

16Einst wurde das für ein Kind vorbereitete warme Wasser ausgeschüttet. Da sprach Rabba zu ihnen: Holt warmes Wasser aus meiner Wohnung. Abajje sprach: Wir haben ja keinen E͑rub bereitet!

17Jener erwiderte: So stützen wir uns auf die Verbindung. Dieser entgegnete: Wir haben ja auch keine Verbindung gemacht!? Jener erwiderte: So sage man einem Nichtjuden, daß er es hole.

18Hierauf sprach Abajje: Ich wollte gegen den Meister einen Einwand erheben, R.Joseph aber ließ mich nicht, denn R.Joseph erzählte im Namen R.Kahanas: Als wir bei R.Jehuda waren, sagte er, bei einem [Verbote] der Tora erhebe man zuerst einen [etwaigen] Einwand und entscheide nachher, bei einem rabbanitischen aber entscheide man zuerst und nachher erst erhebe man einen [etwaigen] Einwand.

19Hierauf fragte er: Welchen Einwand wolltest du gegen den Meister erheben!? Dieser erwiderte: Das Besprengen ist nur des Feierns wegen verboten, und ebenso ist der Auftrag an einen Nichtjuden nur des Feierns wegen verboten;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.