Eruvin — Blatt 68a
1wie nun das des Feierns wegen verbotene Besprengen den Šabbath nicht verdrängt, ebenso sollte der des Feierns wegen verbotene Auftrag an einen Nichtjuden den Šabbath nicht verdrängen!?
2Jener entgegnete: Unterscheidest du denn nicht zwischen einem mit einer Handlung verbundenen Verbote des Feierns wegen und einem mit einer Handlung nicht verbundenen Verbote des Feierns wegen!? (Der Meister sagte ja auch nicht zum Nichtjuden, daß er es aufwärme.)
3Hierauf sprach Rabba b.R.Ḥanan zu Abajje: In einer Durchgangsgasse, in der zwei bedeutende Männer, wie ihr es seid, wohnen, ist weder ein E͑rub da, noch eine Verbindung!? Dieser erwiderte: Was sollen wir machen; für den Meister ist es nicht passend, ich bin mit meinem Studium beschäftigt, und die anderen [Bewohner] achten darauf nicht.
4Auch würde es nicht nützen, wenn ich ihnen vom Brote aus meinem Brotkorbe zueignen würde, denn ich könnte es ihnen nicht [immer] geben, falls sie es von mir verlangen würden, somit wäre ja die Verbindung ungültig.
5Es wird nämlich gelehrt: Wenn einer von den Bewohnern der Durchgangsgasse etwas vom Wein und vom Öl verlangt und man ihm nicht gibt, so ist die Verbindung ungültig. –
6Sollte ihnen der Meister ein Viertellog vom Essig im Fasse zueignen!? – Es wird gelehrt, [Dinge aus dem] Speicher können nicht zur Verbindung verwendet werden. –
7Es wird ja aber gelehrt, daß sie wohl zur Verbindung verwendet werden können!? R. Oša͑ja erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach der Schule Šammajs und das andere nach der Schule Hillels.
8Wir haben nämlich gelernt: Befindet sich der Leichnam in einem Hause, das mehrere Türen hat, so ist der [Hohlraum] aller Türen unrein;
9wird eine derselben geöffnet, so ist diese unrein, und alle übrigen sind rein; hat man beschlossen, ihn durch eine derselben, oder durch ein vier zu vier [Handbreiten] großes Fenster hinauszubringen, so schützen diese alle übrigen Türen.
10Die Schule Šammajs sagt, dies nur, wenn man es noch vor seinem Tode beschlossen hatte; die Schule Hillels sagt, auch wenn nach seinem Tode.
11Einst wurde das für ein Kind vorbereitete warme Wasser ausgeschüttet. Da sprach Raba zu ihnen: Wir wollen die Mutter fragen; braucht sie es ebenfalls, so wärme ein Nichtjude der Mutter wegen welches an.
12R. Mešaršeja sprach zu Raba: Die Mutter ißt ja Datteln. – Vielleicht nur aus Abstumpfung, die sie befallen hat.
13Einst wurde das für ein Kind vorbereitete warme Wasser ausgeschüttet. Da sprach Raba zu ihnen: Räumet meine Sachen aus der Männerstube nach der Frauenstube, so will ich mich da aufhalten und ihnen meinen Hof abtreten.
14Rabina sprach zu Raba: Šemuél sagte ja, Bewohner des einen Hofes können ihr Besitzrecht nicht an Bewohner eines anderen Hofes abtreten!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht R.Joḥanans, welcher sagt, Bewohner des einen Hofes können ihr Besitzrecht an Bewohner eines anderen Hofes abtreten. –
15Der Meister kann ja, wenn er nicht der Ansicht Šemuéls ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.