Eruvin — Blatt 6a

1bis zehn [Ellen] zulässig, an der Vorderseite nur bis vier [Ellen]. –

2An der Seite wohl deshalb bis zehn, weil sie als Tür betrachtet wird, somit sollte sie auch an der Vorderseite als Tür betrachtet werden!?

3R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte: Wenn sich die Lücke im Winkel befindet, und in einem Winkel wird keine Tür gemacht.

4R.Hona aber sagte: Sowohl da als auch dort nur vier [Ellen]. R.Hona sprach zu R.Ḥanin b.Raba wie folgt: Streite nicht gegen mich; Rabh kam einst nach Damharja und entschied nach meiner Ansicht. Dieser erwiderte: Rabh fand eine Ebene und umzäunte sie.

5R.Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Die Ansicht R.Honas ist einleuchtender, denn es wird gelehrt: Die krumme Durchgangsgasse ist, wie Rabh sagt, als offen, und wie Šemuél sagt, als geschlossen zu behandeln.

6In welchem Falle: wollte man sagen, wenn [das Knie] mehr als zehn [Ellen] hat, wieso könnte Šemuél sagen, sie sei als geschlossen zu behandeln;

7doch wohl, wenn es nur zehn [Ellen] hat, und da Rabh sagt, sie gelte als offen, so ist er wohl der Ansicht, daß auch an der Seitenwand nur eine Lücke bis vier [Ellen] zulässig sei. –

8Und R.Ḥanin b.Raba!? – Anders ist es da, wo das Publikum da durchgeht. –

9Demnach vertritt R.Hona seine Ansicht auch in einem Falle, wo das Publikum da nicht durchgeht, – womit ist es hierbei anders als bei der Lehre R.Amis und R.Ašis? –

10Jene gilt von dem Falle, wenn eine Schwelle zurückbleibt, diese aber von dem Falle, wenn keine Schwelle zurückbleibt.

11Die Rabbanan lehrten: Wie errichtet man einen E͑rub für die öffentliche Straße? Man mache eine Art Türrahmen an einem Ende und Pfosten und Querbalken am anderen Ende. Ḥananja sagt, nach der Schule Šammajs mache man an beiden Enden auch Türen, die man beim Eintreten und Verlassen schließen muß, und nach der Schule Hillels mache man eine Tür an einem Ende und einen Pfosten und Querbalken am anderen Ende. –

12Kann man denn für eine öffentliche Straße einen E͑rub errichten, es wird ja gelehrt: Noch mehr sagte R.Jehuda:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.