Eruvin — Blatt 6b

1Wer zwei [gegenüberliegende] Häuser auf beiden Seiten der Straße hat, darf an beide Enden je einen Pfosten oder je einen Querbalken setzen und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Auf diese Weise kann man für das öffentliche Gebiet keinen E͑rub machen.

2Wolltest du sagen, auf diese Weise nicht, wohl aber durch eine Tür, so sagt ja Rabba b. Bar Ḥana im Namen R.Joḥanans, daß, wenn die Tore Jerušalems nicht nachts geschlossen wären, man da [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig wäre.

3Auch sagte U͑la, daß, wenn die Türen der Stadttore von Maḥoza nachts nicht geschlossen worden wären, es als öffentliches Gebiet betrachtet worden wäre!?

4R.Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: Wie errichtet man einen E͑rub für Durchgangsgassen, die in öffentliche Straßen münden? Man mache eine Art Türrahmen an der einen Seite und einen Pfosten und Querbalken an der anderen Seite.

5Es wurde gelehrt: Rabh sagte, die Halakha sei wie der erste Tanna, und Šemuél sagte, die Halakha sei wie Ḥananja.

6Sie fragten: Muß man nach Ḥananja gemäß der Ansicht Hillels die Tür auch schließen oder nicht? – Komm und höre: R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls, man brauche sie nicht zu schließen, und ebenso sagte R.Mathna im Namen Šemuéls, man brauche sie nicht zu schließen. Manche lesen: R.Mathna sagte: Ich hatte einen solchen Fall, und Šemuél sagte mir, man brauche sie nicht zu schließen.

7Man fragte R.A͑nan: Muß man sie schließen oder nicht? Dieser erwiderte: Seht doch die Tore von Nehardea͑ an, die bis zur Hälfte in der Erde sitzen, dennoch geht da Mar Šemuél ein und aus, ohne ihnen etwas zu sagen.

8R.Kahana entgegnete: Diese waren halbgeschlossen.

9Als R.Nahman kam, sprach er: Schafft die Erde fort! – R.Naḥman wäre demnach der Ansicht, man müsse sie schließen? – Nein, wenn sie nur zum Schließen geeignet sind, auch wenn sie nicht geschlossen werden.

10In Nehardea͑ befand sich eine krumme Durchgangsgasse, und man unterwarf sie der erschwerenden Seite der Ansicht Rabhs und der erschwerenden Seite der Ansicht Šemuéls; man erklärte, sie benötige der Türen. Nach der erschwerenden Ansicht Rabhs, welcher sagt, sie gelte als offen; da aber Rabh sagt, die Halakha sei wie der erste Tanna,

11daher wie Šemuél, welcher sagt, die Halakha sei wie Ḥananja. Da aber Šemuél sagt, sie gelte als geschlossen, daher wie Rabh, welcher sagt, sie gelte als offen. –

12Darf man denn nach, den Erschwerungen zweier Ansichten verfahren, es wird ja gelehrt: Die Halakha ist stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, jedoch ist es jedem überlassen, entweder nach der Ansicht der Schule Šammajs oder nach der der Schule Hillels zu verfahren. Wer nach den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erleichterungen der Schule Hillels [verfährt], ist ein Übeltäter, wer nach den Erschwerungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillels, über den spricht die Schrift: der Tor wandelt im Finsteren. Vielmehr, entweder nach der Schule Šammajs in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen, oder nach der Schule Hillels in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen. –

13Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst sagst du, die Halakha sei stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, nachher aber sagst du, es sei jedem überlassen, nach der Schule Šammajs zu verfahren!? –

14Das ist kein Widerspruch; eines vor [der Entscheidung] der Hallstimme und eines nach [der Entscheidung] der Hallstimme.

15Wenn du willst, sage ich: beides nach [der Entscheidung] der Hallstimme,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.