Eruvin — Blatt 7a
1jedoch nach R.Jehošua͑, der die Hallstimme nicht beachtet.
2Wenn du aber willst, sage ich: Er meint es wie folgt: Wenn du sonstwo zwei Tannaím oder zwei Amoraím findest, die gleich den Schulen Šammajs und Hillels einen Streit führen, so darf man weder nach den Erleichterungen des einen und des anderen verfahren, noch nach den Erschwerungen des einen und des anderen, sondern entweder nach den Erleichterungen und Erschwerungen des einen, oder nach den Erleichterungen und Erschwerungen des anderen. –
3Immerhin besteht ja ein Einwand!?
4R.Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Sie verfuhren nur nach Rabh; R.Hona sagte nämlich im Namen Rabhs, die Halakha sei [wie der erste Tanna], jedoch sei danach nicht zu entscheiden. –
5Wie ist es aber nach R.Ada b.Ahaba zu erklären, der im Namen Rabhs sagte, die Halakha sei [wie der erste Tanna], und man entscheide auch danach!?
6R.Šezbi erwiderte: Man darf nur dann nicht nach den Erschwerungen zweier Ansichten verfahren, wenn sie einander widersprechen,
7wie beispielsweise bei der Lehre von Rückgrat und Schädel. Wir haben nämlich gelernt: Das Rückgrat und der Schädel, wenn an ihnen etwas fehlt. Was heißt fehlen beim Rückgrat? Die Schule Šammajs sagt, zwei Wirbel, die Schule Hillels sagt, ein Wirbel. Beim Schädel? Die Schule Šammajs sagt, [ein Loch] in der Größe eines Bohrers, die Schule Hillels sagt, [ein Stück,] dessen Fehlen den Tod eines Lebenden herbeiführen würde.
8Hierzu sagte Šemuél, dasselbe gelte auch vom Totverletzten.
9Wenn aber die Ansichten einander nicht widersprechen, ist es erlaubt. –
10Wenn sie einander widersprechen, darf man es also nicht; R.Mesarseja wandte ein: Einst sammelte R.A͑qiba am ersten Šebaṭ Etrogfrüchte und entrichtete von diesen beide Zehnte, einen nach der Ansicht der Schule Šammajs und einen nach der Ansicht der Schule Hillels!? –
11R.A͑qiba war darüber selbst im Unklaren; er wußte nämlich nicht, ob es nach der Schule Hillels der erste Šebaṭ oder der fünfzehnte Šebaṭ ist, und verfuhr daher in beiden Fällen erschwerend.
12R.Joseph saß vor R.Hona und trug vor: R.Jehuda sagte im Namen Rabhs: Sie streiten nur über den Fall, wenn an beiden Seiten [der Durchgangsgasse] Landstraßen oder offene Plätze sich befinden,
13wenn aber auf der einen Seite eine Landstraße und auf der anderen Seite eine Ebene, oder auf beiden Seiten Ebenen sich befinden, so errichte man an der einen Seite eine Art Türrahmen und an der anderen Seite einen Pfosten und einen Querbalken. –
14Wenn schon, falls auf der einen Seite eine Landstraße und auf der anderen Seite eine Ebene sich befindet, eine Art Türrahmen an der einen Seite und Pfosten und Querbalken an der anderen Seite ausreicht, um wieviel mehr, wenn an beiden Seiten sich Ebenen befinden!? –
15Er meint es wie folgt: Wenn eine Straße auf der einen Seite und eine Ebene auf der anderen Seite sich befindet, so ist es ebenso, als wären es Ebenen auf beiden Seiten.
16Dann setzte er im Namen R.Jehudas hinzu: Wenn aber die Durchgangsgasse in ein Gehöft mündet, so ist überhaupt nichts nötig.
17Abajje sprach zu R.Joseph: Diese Lehre R.Jehudas ist von Šemuél,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.