Eruvin — Blatt 71b
1R.Joseph erklärte: R.Šimo͑n und die Rabbanan führen denselben Streit, wie R. Joḥanan b. Nuri und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand, der am selben Tage untergetaucht ist, auf Wein schwimmendes Öl berührt, so macht er nur das Öl unbrauchbar; R.Joḥanan b. Nuri sagt, beide seien mit einander verbunden.
2Die Rabbanan sind der Ansicht jener Rabbanan, und R.Šimo͑n ist der Ansicht des R.Joḥanan b.Nuri.
3Es wird gelehrt: R.Elea͑zar b.Tadaj sagt, sie benötigen in beiden Fällen eines E͑rubs. – Auch wenn mit diesem am Wein und mit jenem am Wein!?
4Rabba erwiderte: Über den Fall, wenn dieser mit seiner Flasche kommt und hineingießt und jener mit seiner Flasche kommt und hineingießt, stimmen alle überein, daß dies als E͑rub gilt,
5sie streiten vielmehr über den Fall, wenn sie gemeinschaftlich ein Faß Wein gekauft haben. R.Elea͑zar b.Tadaj ist der Ansicht, es gebe keine fiktive Feststellung, und die Rabbanan sind der Ansicht, es gebe eine fiktive Feststellung.
6R. Joseph erklärte: R.Elea͑zar b.Tadaj und die Rabbanan streiten darüber, ob man sich auf die Verbindung stütze, wo ein E͑rub erforderlich ist:
7nach der einen Ansicht stütze man sich auf diese, nach der anderen Ansicht stütze man sich auf diese nicht.
8R.Joseph sprach: Woher entnehme ich dies? R.Jehuda sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R.Meír, und R.Beruna sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R.Elea͑zar b. Tadaj; doch wohl deshalb, weil [beides] aus ein und demselben Grunde,
9Abajje sprach zu ihm: Wozu zwei Halakhoth, wenn [beides] aus ein und demselben Grunde!? – Er lehrt uns damit, daß man beim E͑rub nicht nach zwei Erschwerungen verfahre.
10Was ist das [für ein Streit zwischen] R.Meír und den Rabbanan? – Es wird gelehrt: Der E͑rub zur Vereinigung der Höfe ist aus Brot zu bereiten; will man dazu Wein verwenden, so ist dies unzulässig. Zur Verbindung an der Durchgangsgasse ist er aus Wein zu bereiten, und wenn man will, kann man dazu auch Brot verwenden.
11Man mache einen E͑rub zur Vereinigung der Höfe und eine Verbindung für die Durchgangsgasse, damit nicht das Gesetz vom E͑rub bei den Kindern in Vergessenheit gerate, denn sie könnten glauben, ihre Vorfahren hätten keinen E͑rub bereitet – so R.Meír; die Weisen sagen, entweder ein E͑rub oder eine Verbindung.
12Hierüber streiten R.Niḥumi und Rabba; einer sagt, alle stimmen überein, daß, wenn Brot verwendet wird, eines genüge, und sie streiten nur, wenn Wein verwendet wird,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.