Eruvin — Blatt 72b
1Man wandte ein: R.Jehuda der Interpretator sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß bei bis zur Decke reichenden Wänden ein E͑rub für jede Partei besonders nötig sei, sie streiten nur bei nicht bis zur Decke reichenden Wänden: die Schule Šammajs sagt, ein E͑rub für jede Partei besonders, und die Schule Hillels sagt, ein E͑rub für alle zusammen.
2Dies ist eine Widerlegung dessen, welcher sagt, sie streiten bei bis zur Decke reichenden Wänden, und eine Stütze für den, welcher sagt, sie streiten bei nicht bis zur Decke reichenden Wänden. Dies ist eine Widerlegung der Fassung, nach der R.Naḥman sagte, der Streit bestehe nur bei einem Gitterwerke;
3aber ist dies auch eine Widerlegung der Fassung, nach der R.Naḥman sagte, der Streit bestehe auch bei einem Gitterwerke!? –
4R. Naḥman kann dir erwidern: sie streiten bei einer Wand, und dies gilt auch von einem Gitterwerke; sie streiten nur deshalb bei einer Wand, um dir die weitestgehende Ansicht der Schule Hillels hervorzuheben. –
5Sollten sie doch bei einem Gitterwerke streiten, um dir die weitestgehende Ansicht der Schule Šammajs hervorzuheben!? – Die erleichternde Ansieht ist bevorzugter.
6R.Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R.Jehuda der Interpretator.
7R.Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn er lehrt: diese pflichtet jedoch bei, daß, wenn sie in Kammern oder Söllern weilen, ein E͑rub für jede Partei besonders nötig sei. Was heißt Kammer und was heißt Söller: wollte man sagen, wirkliche Kammern und wirkliche Söller, so ist es ja selbstverständlich!? Doch wohl solche, die Kammern und Söllern gleichen, wenn nämlich die Wände bis zur Decke reichen. Schließe hieraus.
8Es wird gelehrt: Dies nur, wenn sie den E͑rub anderswo hinbringen, wenn aber [die anderen] den E͑rub zu ihnen bringen, so stimmen alle überein, daß ein E͑rub für alle zusammen reiche. –
9Wessen Ansicht vertritt die Lehre, daß, wenn fünf zum E͑rub beigetragen haben und ihn anderswo hinbringen wollen, dies einer für alle tue, (wessen)? Die der Schule Hillels.
10Manche lesen: Dies nur, wenn [die anderen] den E͑rub zu ihnen bringen, wenn sie aber den E͑rub anderswo hinbringen, stimmen alle überein, daß ein E͑rub für jede Partei besonders nötig sei.
11Wessen Ansicht vertritt die Lehre, daß, wenn fünf zum E͑rub beigetragen haben und ihren E͑rub anderswo hinbringen wollen, dies einer für alle tue, (wessen)? Keines von ihnen.
12WENN BRÜDER AM TISCHE IHRES VATERS SPEISEN UND IN IHREN EIGENEN HÄUSERN SCHLAFEN, SO IST EIN E͑RUB FÜR JEDEN BESONDERS NÖTIG; DAHER MUSS, WER SICH AM E͑RUB ZU BETEILIGEN VERGESSEN HAT, SEIN BESITZRECHT AUFGEBEN.
13NUR DANN, WENN SIE IHREN E͑RUB ANDERSWO HINBRINGEN, WENN ABER DER E͑RUB ZU IHNEN GEBRACHT WIRD ODER SIE KEINE ANDEREN MITBEWOHNER IM HOFE HABEN, BRAUCHEN SIE KEINEN E͑RUB.
14GEMARA. Hieraus wäre also zu entnehmen, daß der Raum des Übernachtens ausschlaggebend sei!? R.Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Dies lehrten sie von solchen, die ihren Unterhalt [vom Vater] beziehen.
15Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand im Hofe seines Nächsten ein Torhäuschen, eine Veranda oder einen Balkon hat, so macht er ihn für ihn nicht verboten, wenn aber einen Strohschuppen, einen Rinderstall, einen Holzschuppen oder einen Speicher, so macht er ihn für ihn verboten; R. Jehuda sagt, nur ein Wohnraum mache verboten.
16R.Jehuda erzählte: Bar Nappaḥa hatte in Uša fünf Höfe, und als man diesbezüglich die Weisen fragte, sagten sie, nur ein Wohnhaus mache verboten. –
17‘Ein Wohnhaus’, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: ein Wohnraum. –
18Was heißt Wohnraum? Rabh sagte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.