Eruvin — Blatt 73a

1ein Raum zum Speisen; Šemuél sagte, ein Raum zum Übernachten.

2Man wandte ein: Hirten, Feigentrockner, Hüttenbewohner und Obstwächter gelten als Leute der Stadt, wenn sie in der Stadt zu übernachten pflegen, wenn sie aber auf dem Felde zu übernachten pflegen, so haben sie zweitausend [Ellen] nach jeder Richtung!? –

3Bei diesen sind wir Zeugen, daß es ihnen lieber wäre, wenn man ihnen auch ihr Brot da hinbringen würde.

4R.Joseph sagte: Ich hörte diese Lehre nicht. Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre: Wenn Brüder am Tische ihres Vaters speisen und in ihren eigenen Häusern schlafen, so ist ein E͑rub für jeden besonders nötig. Wir sprachen zu dir: Hieraus wäre also zu entnehmen, daß der Raum des Übernachtens ausschlaggebend sei? Und du erwidertest uns: R.Jehuda sagte im Namen Rabhs, dies lehrten sie von solchen, die ihren Unterhalt [vom Vater] beziehen.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand fünf Frauen hat, die Unterhalt von ihrem Manne beziehen, oder fünf Diener, die Unterhalt von ihrem Herrn beziehen, so ist es nach R.Jehuda b. Bethera für Frauen erlaubt und für Diener verboten,

6und nach R.Jehuda b. Baba für Diener erlaubt und für Frauen verboten.

7Rabh sagte: Was ist der Grund des R.Jehuda b. Baba? Es heißt: Daniél blieb am Hofe des Königs.

8Entschieden ist es von einem Sohne bei seinem Vater, wie wir gesagt haben; bezüglich einer Frau bei ihrem Manne und eines Dieners bei seinem Herrn besteht ein Streit zwischen R.Jehuda b. Bethera und R.Jehuda b.Baba; wie verhält es sich aber mit einem Schüler bei seinem Lehrer? –

9Komm und höre: Als Rabh bei R.Ḥija weilte, sagte er: Wir brauchen keinen E͑rub, denn wir verlassen uns auf den Tisch R.Ḥijas. Als R.Ḥija bei Rabbi weilte, sagte er: Wir brauchen keinen E͑rub, denn wir verlassen uns auf den Tisch Rabbis.

10Abajje fragte Rabba: Kann, wenn fünf zum E͑rub beigetragen haben und sie ihn anderswo hinbringen wollen, dies einer für alle tun, oder ist für jeden besonders ein E͑rub nötig? Dieser erwiderte: Ein E͑rub für alle. –

11Aber von den Brüdern, die Beitragenden gleichen, lehrt er ja, es sei ein E͑rub für jeden besonders nötig!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie noch Mitbewohner haben; da jene verboten machen, machen auch diese verboten.

12Dies ist auch einleuchtend, denn er lehrt: nur dann, wenn sie ihren E͑rub anderswo hinbringen, wenn aber der E͑rub zu ihnen gebracht wird oder sie keine anderen Mitbewohner im Hofe haben, brauchen sie keinen E͑rub. Schließe hieraus.

13R.Ḥija b.Abin fragte R.Šešeth: Messen wir das Šabbathgebiet für die Jünger des Lehrhauses, die ihr Brot auf dem Lande essen und im Lehrhause übernachten, vom Lehrhause aus oder vom Lande aus? Dieser erwiderte: Wir messen es vom Lehrhause aus. –

14Aber für den, der seinen E͑rub innerhalb der zweitausend Ellen niederlegt und nach Hause zurückkehrt und da übernachtet, messen wir ja das Šabbathgebiet von seinem E͑rub aus!? –

15Bei diesem sind wir Zeugen, und bei jenem sind wir Zeugen; bei diesem sind wir Zeugen, daß es ihm lieber wäre, wenn er da auch schlafen könnte, bei jenen sind wir Zeugen, daß es ihnen lieber wäre, wenn man ihnen auch das Brot ins Lehrhaus bringen würde.

16Rami b. Ḥama fragte R.Ḥisda: Gelten Vater und Sohn oder Lehrer und Schüler als Mehrheit oder als einzelne? Bedürfen sie [für einander] eines E͑rubs, oder brauchen sie keinen E͑rub? Wird ihre Durchgangsgasse durch Balken und Pfosten erlaubt oder nicht?

17Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Vater und Sohn, Lehrer und Schüler gelten, wenn sie keine Mitbewohner haben, als einzelne und brauchen keinen E͑rub, und ihre Durchgangsgasse wird durch Balken und Pfosten erlaubt.

18WENN FÜNF HÖFE, DIE EINGÄNGE ZU EINANDER UND EINGÄNGE ZUR DURCHGANGSGASSE HABEN, ZUSAMMEN EINEN E͑RUB ZUR VEREINIGUNG DER HÖFE, JEDOCH KEINE VERBINDUNG FÜR DIE DURCHGANGSGASSE GEMACHT HABEN, SO IST IHNEN [DER VERKEHR] IN DEN HÖFEN ERLAUBT UND IN DER DURCHGANGSGASSE VERBOTEN;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.