Eruvin — Blatt 79a
1nicht aber, wenn man es nicht aufgegeben hat!? R.Hona erwiderte: Der Autor der Lehre von der Bezeltung ist R.Jose. –
2Wenn R.Jose, so wissen wir ja von ihm, daß er entgegengesetzter Ansicht ist!? Es wird nämlich gelehrt: R.Jose sagt, Stroh, das man später nicht fortnimmt, gleiche Erde ohne Beschlußfassung, und es gelte als aufgegeben, Erde, die man später fortnimmt, gleiche Stroh ohne Beschlußfassung, und es gelte nicht als aufgegeben.
3Vielmehr, erklärte R.Asi, der Autor der Lehre vom E͑rub ist R.Jose.
4R. Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen Unreinheit und Šabbath hin!? Man lasse die Verbote beim Šabbathgesetze, denn an diesem gibt man auch einen Geldbeutel auf.
5R.Aši erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen einem Hause und einem Graben hin!? Allerdings ist ein Graben zum Verschütten bestimmt, ist aber ein Haus zum Verschütten bestimmt!?
6LEGT MAN ÜBER DIESEN EIN VIER [HANDBREITEN] BREITES BRETT. Raba sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man es über die Breite gelegt hat, wenn aber über die Länge, auch irgendwie [breit], da [der Graben] dann weniger als vier [Handbreiten] hat.
7ODE [ÜBER] ZWEI EINANDER GEGENÜBERLIEGENDE ALTANE. Raba sagte: Das, was du sagst, nur gegenüberliegende, nicht aber nicht gegenüberliegende, oder auch einer höher als der andere, gilt nur von dem Falle, wenn sie drei Handbreiten von einander entfernt sind, wenn sie aber keine drei von einander entfernt sind, gelten sie [zusammen] als schief er Altan.
8WENN ZWISCHEN ZWEI HÖFEN EINE ZEHN HANDBREITEN HOHE STROHTENNE SICH BEFINDET, SO MÜSSEN SIE ZWEI UND NICHT [ZUSAMMEN] EINEN E͑RUB MACHEN. DIE EINEN DÜRFEN [IHR VIEH] DA FRESSEN LASSEN UND DIE ANDEREN DORT FRESSEN LASSEN. IST DIE STROHTENNE AUF WENIGER ALS ZEHN HANDBREITEN VERMINDERT WORDEN, SO MACHEN SIE [ZUSAMMEN] EINEN E͑RUB UND NICHT ZWEI.
9GEMARA. R.Hona sagte: Nur darf man nichts in seinen Korb tun und [seinem Vieh] zu fressen geben. –
10Ist es denn erlaubt, da [das Vieh] hinzustellen, R.Hona sagte ja im Namen R.Ḥaninas, daß man wohl das Vieh auf den Grasplatz bringen dürfe, nicht aber auf Abgesondertes!? –
11Wenn man nur davor steht und das Vieh selber herangeht und frißt. –
12Darf man denn vom Stroh nicht in einen Korb tun, es wird ja gelehrt: Wenn zwischen zwei Höfen ein mit Stroh gefülltes Haus sich befindet, so müssen sie zwei und nicht [zusammen] einen E͑rub machen. Der eine darf davon in seinen Korb tun und [seinem Vieh] zu fressen geben, und der andere darf davon in seinen Korb tun und [seinem Vieh] zu fressen geben. Ist das Stroh auf weniger als zehn Handbreiten vermindert worden, so ist es beiden verboten.
13Was mache man nun? Einer schließe sein Haus ab und gebe sein Besitzrecht auf, sodann ist es ihm verboten und dem anderen erlaubt.
14Dasselbe gilt auch von einer Grube Stroh zwischen zwei Šabbathgebieten. Hier lehrt er also, der eine dürfe davon in seinen Korb tun und [seinem Vieh] zu fressen geben, und der andere dürfe davon in seinen Korb tun und [seinem Vieh] zu fressen geben!? –
15Ich will dir sagen, bei einem Hause, das Wände und eine Decke hat, ist es, wenn [das Stroh] vermindert wird, zu merken, hierbei aber ist es nicht zu merken.
16«Ist das Stroh auf weniger als zehn Handbreiten vermindert worden, so ist es beiden verboten.» Wenn aber nur auf zehn, so ist es erlaubt, auch wenn die Decke viel höher ist, somit wäre ja hieraus zu entnehmen, daß bis zur Decke nicht reichende Wände als Wände gelten!?
17Abajje erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn das Haus etwas weniger als dreizehn und das Stroh zehn [Handbreiten hoch] ist.
18R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn das Haus zehn
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.