Eruvin — Blatt 7b

1denn wenn sie von Rabh wäre, so würde Rabh sich in einem Widerspruche befinden. R.Jirmeja b.Abba sagte nämlich im Namen Rabhs: Wenn eine Durchgangsgasse in ihrer ganzen [Breite] nach einem Vorhofe zu durchbrochen wird und die gegenüberliegende Vorhofwand ebenfalls durchbrochen wird, so ist der Vorhof erlaubt und der Durchgang verboten. Weshalb denn, dies ist ja nicht anders, als wenn ein Durchgang in ein Gehöft mündet!?

2Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht. Aber in Dura-Dereu͑tha befand sich ein in ein Gehöft mündender Durchgang, und als ich vor R.Jehuda trat und ihn fragte, sagte er, es sei weiter nichts nötig. Wenn nun nach Rabh ein Widerspruch bestehen würde, so wird er es im Namen Šemuéls gesagt haben, und es besteht kein Widerspruch.

3Nachdem aber R.Šešeth zu R.Joseph, und wie manche sagen, zu R.Joseph b. Abba, gesagt hat, er wolle es ihm erklären, das eine gelte von dem Falle, wenn sie durch einen E͑rub verbunden sind, und das andere von dem Falle, wenn sie nicht durch einen E͑rub verbunden sind,

4würde sich auch Rabh nicht in einem Widerspruche befinden, denn das eine gilt von dem Falle, wenn die Leute des Vorhofes mit den Leuten der Durchgangsgasse durch einen E͑rub verbunden sind, und das andere von dem Falle, wenn sie nicht verbunden sind. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.